Ausbau von ambulanten und integrierten Angeboten für Erwachsene mit Behinderung
MedienmitteilungDie Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die Bedarfsplanung für die Jahre 2014 bis 2016 für die Leistungen der Behindertenhilfe partnerschaftlich beschlossen. Die beiden Basel wollen Unterstützungsleistungen für Erwachsene mit Behinderung bedarfsgerecht und regional ausbauen. Die Entwicklung zu vermehrt ambulanten Dienstleistungen soll weitergeführt werden. Gleichzeitig ist insbesondere aufgrund demografischer Entwicklungen eine Erweiterung der Angebote für Personen mit hohem Betreuungs- und Pflegebedarf vorgesehen.
Seit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1. Januar 2008 liegen Planung und Finanzierung von Betreuungsangeboten für Erwachsene mit Behinderung in der Zuständigkeit der Kantone. Das Bundesrecht verpflichtet sie zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung ein bedarfsgerechtes und ausreichendes Angebot an Unterstützungsleistungen zur Verfügung steht.
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt planen die Angebote der Behindertenhilfe gemeinsam. Die bikantonale Bedarfsplanung wirkt dabei als zentrales Steuerungsinstrument. Für eine jeweils dreijährige Planungsperiode formuliert sie die bezüglich des Bedarfs der Erwachsenen mit Behinderung notwendigen Entwicklungen der Einrichtungen der Behindertenhilfe mit Standort in den beiden Kantonen. Sie nennt die angestrebten qualitativen Entwicklungen, macht Umsetzungsvorschläge zur Anpassung des Unterstützungsangebots und definiert den Kostenrahmen für die Entwicklung der Leistungen.
Um Menschen mit Behinderung den Zugang zu Betreuungsleistungen zu sichern, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen, werden vielfältige, flexible und durchlässige Angebote angestrebt. Die Leistungen der Behindertenhilfe sollen die Lebensqualität der Betroffenen verbessern, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern und ihren Wunsch nach Selbstständigkeit und Selbstbestimmung bestmöglich unterstützen.
In den letzten Jahren konnte in den beiden Basel das Angebot an Ambulanter Wohnbegleitung erweitert werden. Diese Entwicklung zu vermehrt ambulanter und integrierter Unterstützung soll auch in der kommenden Planungsperiode fortgesetzt werden. Eingeschlossen ist dabei auch ein Ausbau des Angebots an Tages- und Entlastungsplätzen. Im Arbeitsbereich soll eine Erweiterung des Angebots an integrierten und wirtschaftsnahen Arbeitsplätzen gezielt unterstützt werden.
Aufgrund demografischer Entwicklungen und weiterer Einflussfaktoren ist gleichzeitig ein wachsender Bedarf an intensiv betreuten Wohnformen festzustellen. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sehen deshalb einen moderaten Ausbau an Angeboten für Personen mit hohem Betreuungs- und Pflegebedarf vor. Bestehende Wohn- und Beschäftigungsangebote, die auf diese Zielgruppe ausgerichtet sind, sollen mit Betreuungszuschlägen unterstützt werden, damit eine den individuellen Bedürfnissen entsprechende Betreuung gewährleistet werden kann.
Die vorgesehene Angebotsentwicklung erweitert die Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung und unterstützt die schrittweise Entwicklung zu individuellen Angeboten. Gleichzeitig fördert sie aber auch einen möglichst bedarfsgerechten Einsatz der vorhandenen Leistungen und zielt somit längerfristig auf eine Kostenstabilisierung in der Behindertenhilfe.