Bebauungsplan Magnolienpark für 250 neue Wohnungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft plant, ihre Wohnüberbauung Magnolienpark an der Gellertstrasse zu erneuern. Die Überbauung wird zusammen mit der Eigentümerschaft des östlich angrenzenden, heute weitgehend unbebauten Areals Gellertstrasse 25A/27A geplant. Insgesamt umfasst das Projekt rund 250 Wohnungen. Dazu sind eine Zonenänderung, ein Bebauungsplan und eine Änderung der Bau- und Strassenlinien notwendig. Der Regierungsrat hat heute den entsprechenden Ratschlag zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.
Die Wohnüberbauung Magnolienpark aus dem Jahr 1958 befindet sich an einer ausgezeichneten Lage im Gellertquartier, eingebettet in einen grosszügigen Grünraum, flankiert von Wald und dem St. Alban-Teich im Norden. Die Grundrisse wie auch der Komfort der Wohnungen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Auch bezüglich Energieeffizienz und Erdbebensicherheit besteht Erneuerungsbedarf. Die Helvetia plant nach einer umfassenden Gebäudeanalyse eine neue Bebauung des Areals. Mit einem Studienauftrag wurde nach städtebaulich und architektonisch überzeugenden Lösungen gesucht. Die Eigentümerschaft der benachbarten Parzellen Gellertstrasse 25A/27A schloss sich dem Studienauftrag an.
Als Ergebnis wurde der Vorschlag von Stump & Schibli Architekten mit Bryum Landschaftsarchitekten aus Basel zur Weiterbearbeitung empfohlen. Eine wesentliche Auflage des Studienauftrages bestand darin, die parkähnliche Anlage und den hervorragenden Baumbestand so weit wie möglich zu schonen und zu bewahren. Das Siegerprojekt trägt dieser Auflage Rechnung. Das ganze Areal wird für Motorfahrzeuge unterirdisch erschlossen; das oberirdische Wegnetz ist weitestgehend dem Langsamverkehr (Fussgänger und Velos) vorbehalten. Insgesamt sollen 247 moderne 2 1/2- bis 4 1/2-Zimmer-Wohnungen entstehen.
Als Voraussetzung für die geplante Bebauung sind eine Zonenänderung, ein Bebauungsplan, eine Änderung des Wohnanteilplans und eine Änderung der Bau- und Strassenlinien notwendig. Gegen die nutzungsplanerischen Massnahmen wurde im Rahmen der Planauflage (November / Dezember 2012) keine Einsprache eingereicht. Das Geschäft geht nun weiter an der Grossen Rat.