Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Neuchâtel und Vaud verlangen die Auszahlung der Bundesbeiträge 2012 an die Universitäten
MedienmitteilungRegierungsrat
Gemeinsame Medienmitteilung der Kantons Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Freiburg, Neuenburg und Waadt -- Gemäss Bundesbeschluss über die Förderung der Bildung, Forschung und Innovation soll das Beitragsjahr 2012 an die kantonalen Universitäten ersatzlos gestrichen werden. In den fünf Kantonen BL, BS, FR, NE und VD, welche die Bundesbeiträge gemäss aktuellen Kriterien der Rechnungslegung (HRM2) periodengerecht abgrenzen, führt dies zu Verlusten von gesamthaft über 200 Mio. Franken. In den anderen Universitätskantonen führt der Vorgang zu einem Abbau stiller Reserven. Nach jahrelangem ergebnislosem Dialog mit den Bundesbehörden ergreifen die fünf Kantone jetzt Rechtsmittel.
Bisheriger Zahlungsmodus für die Bundesbeiträge an die Universitäten
Seit dem Subventionsjahr 1966 leistet der Bund Beiträge an die Betriebskosten der Universitäten. Bis zum Subventionsjahr 2011 zahlte der Bund die Grundbeiträge nachschüssig aus, d.h. jeweils im Jahr nach dem Subventionsjahr. In den Verfügungen des Bunds wurde demgemäss jeweils zwischen „Beitragsjahr“ und „Auszahlungsjahr“ unterschieden. Die Bundessubvention an die Betriebskosten für das Jahr 1966 wurde also im Jahr 1967 und jene des Jahres 2011 wurden im Jahr 2012 ausgerichtet.
Änderung des Auszahlungsmodus
Aufgrund der Anforderungen zeitgemässer Rechnungslegung (HRM2) hat der Bund nun beschlossen, die Beiträge jeweils periodengerecht zu entrichten, d.h. Auszahlung- und Beitragsjahr zusammenzulegen. Im Jahr 2013 sollen erstmals die Beiträge explizit für dieses Jahr fliessen, d.h. das Beitragsjahr 2012 wird übersprungen. Den Kantonen geht damit ein Beitragsjahr verloren. Dies stellt besonders die fünf Kantone, die bereits eine periodengerechte Abgrenzung vornehmen, vor grosse Probleme. Sie müssen Abschreibungen in der Höhe der ausfallenden Bundessubventionen vornehmen. Der Bund hatte erstmals vor 10 Jahren den Versuch unternommen, Beitrags- und Auszahlungsjahr ersatzlos zu synchronisieren. Aufgrund des damals geschlossenen Widerstands aller Universitätskantone hatte er davon jedoch Abstand genommen.
Gescheiterter Dialog mit dem Bund
Seit Jahren versuchen die betroffenen Kantone unter Einbezug ihrer Finanzkontrollen mit den zuständigen Bundesdepartementen eine gangbare Lösung zu finden. Schliesslich hat der Bund bei der Synchronisierung verschiedener anderer Beiträge im Jahr 2007 das Abschreibungsproblem anerkannt und den Kantonen dementsprechend die Subventionen für das geschuldete Vorjahr wie für das synchronisierte Beitragsjahr ausbezahlt. Bezüglich der Grundbeiträge an die Universitäten konnte jedoch keine Lösung gefunden werden.
Rechtliche Schritte
Die fünf Kantone haben sich deshalb dazu entschlossen, die Beiträge für das Beitragsjahr 2012 einzufordern, d.h. die Beiträge 2012 und 2013 müssten parallel ausbezahlt werden. Verweigert der Bund diese im Jahr 2007 praktizierte Lösung, so soll das bisherige nachschüssige System aufrechterhalten werden, um die betreffenden Verluste von insgesamt über 200 Mio. Franken bei den entsprechenden Kantonen zu vermeiden.