Die Stadtbildkommission wird neu organisiert
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Stadtbildkommission wird neu organisiert. Sie bleibt eine unabhängige Kommission, erhält aber ein Fachsekretariat. Dieses wird administrativ beim Bau- und Verkehrsdepartement angegliedert. Auf Gemeindegebiet sind neu ausschliesslich die Gemeinden zuständig.
Mit einer Änderung der Bau- und Planungsverordnung wird der Stadt- und Ortsbildschutz neu organisiert. Damit soll den unterschiedlichen Anforderungen an den Stadtbildschutz und den Bedürfnissen der Bauherrschaften und Architekten stärker Rechnung getragen werden.
Auf Gemeindegebiet wird neu die Dorf- bzw. Ortsbildkommission zuständig sein. Damit wird in der Verordnung nachvollzogen, was bereits seit Jahren Praxis ist. Auf Stadtgebiet wird nach Bedeutung der Fälle für das Stadtbild unterschieden: Fälle von grosser Tragweite und von grundsätzlicher Natur werden von der Stadtbildkommission beurteilt, alle übrigen Fälle von einem Fachsekretariat der Stadtbildkommission.
Der Kreis der Fachbereiche, die in der Stadtbildkommission vertreten sind, wird erweitert. Die Bauherrschaften und Architekten erhalten zudem die Möglichkeit, ihr Projekt der Kommission mündlich vorzustellen. Das Fachsekretariat ist fachlich der Stadtbildkommission unterstellt und administrativ beim Bau- und Verkehrsdepartement angegliedert. Das Fachsekretariat wird regelmässig Sprechstunden anbieten. Zudem müssen Ablehnungen künftig begründet werden. Durch diese Massnahmen werden die Unterstützung von Bauherren verbessert und die Beurteilung durch die Stadtbildkommission transparenter. Die Entscheide über die Beurteilung der Gestaltung von Bauten und Anlagen bleiben für die Bewilligungsbehörden weiterhin verbindlich.
In Verfahren nach der Gesetzgebung über den Strassenverkehr werden die Stellungnahmen der Stadtbildkommissionen nicht mehr eingeholt. Hier geht das Interesse an einer verkehrstechnisch sinnvollen Signalisierung und Verkehrsanordnung ästhetischen Überlegungen vor.