Entwicklung Kleinhüningen-Klybeck – Klärung der Rahmenbedingungen bis 2014
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Containerverkehr nimmt weiterhin stark zu. Das Hafen-Areal in Kleinhüningen-Klybeck muss diesen Anforderungen angepasst und weiter entwickelt werden. Dadurch werden am Rhein allenfalls Flächen frei, die der Bevölkerung zugänglich gemacht werden können. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat mit einem Ausgabenbericht die Mittel, um die nötigen Rahmenbedingungen für die Hafen- und Stadtentwicklung zu klären: Bis voraussichtlich Ende 2014 sollen diese Arbeiten abgeschlossen sein. Erst anschliessend soll dem Parlament eine zweite Kreditvorlage für die Erarbeitung eines übergeordneten „Entwicklungsplans Kleinhüningen-Klybeck“ vorgelegt werden.
Die Vorarbeiten (Testplanungen) der Schweizerischen Rheinhäfen (SRH), des Bau- und Verkehrsdepartements und des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, wie die Hafen- und Stadtentwicklung rund um das Dreiländereck konzipiert werden kann, sind abgeschlossen. Nun beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat Mittel in Höhe von CHF 1.38 Mio., um die konkreten Rahmenbedingungen für einen Entwicklungsplan Kleinhüningen-Klybeck zu klären. Diese Arbeiten sollen bis Ende 2014 abgeschlossen sein.
Mit dem künftigen Entwicklungsplan Kleinhüningen-Klybeck wird die Hafen- und Stadtentwicklung im Rahmen der übergeordneten 3Land-Planung gesteuert. Auslöser für diese Planungsarbeiten ist der stark wachsende und weiter zunehmende Güterverkehr per Schiff. Die Seehäfen Rotterdam und Antwerpen bauen ihre Kapazitäten aus, in 15-20 Jahren wird sich der Containerverkehr in den Schweizerischen Rheinhäfen verdoppeln. Dies bringt den heutigen Kleinhüninger Hafen hinsichtlich Containerumschlag an seine Kapazitätsgrenze. Die SRH planen daher zusammen mit der Bahn einen Ausbau sowie die teilweise Verlagerung ihrer Anlagen auf das Gebiet des ehemaligen badischen Rangierbahnhofs. Geplant sind ein trimodaler Containerterminal (Schiff-Schiene-Strasse), ein drittes Hafenbecken für den Schiffsanschluss und eine optimierte Hafenbahn. Die Investitionen in die Hafeninfrastruktur sichern und stärken die Schweizerischen Rheinhäfen, die für die nationale wie auch für die regionale Güterversorgung eine wichtige Funktion erfüllen.
Mit diesen Investitionen eröffnet sich für den Kanton Basel-Stadt die Chance, einen attraktiven Abschnitt am Rhein für die Bevölkerung zugänglich zu machen. Die bisherigen Vorarbeiten skizzieren – immer in Abhängigkeit von der Realisierung der Hafenentwicklung – die Vision einer Entwicklung von Klybeckquai und Westquaiinsel als urbanen Stadtteil, mit einem breiten Nutzungsmix und einer zentralen Bedeutung für die trinationale Agglomeration.
Die planerischen Vorarbeiten werden laufend mit der trinationalen Masterplanung abgestimmt. Diese basiert auf einer im September 2012 abgeschlossenen Planungsvereinbarung zwischen den Städten Huningue, Weil am Rhein und Basel. Die Planungspartner Huningue und Weil am Rhein treiben zeitlich parallel und inhaltlich abgestimmt mit den Basler Behörden ihrerseits ihre lokalen Planungen voran.
In der ersten Phase (bis 2014) der in Basel nun anstehenden Arbeiten gilt es, die Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung zu klären, insbesondere hinsichtlich der Hafenentwicklung und Optimierung der Hafenbahn, der Grundlagen der Arealentwicklung am Klybeckquai und auf der Westquaiinsel sowie der Mitwirkung und Kommunikation.
Bevor die zweite Phase ausgelöst wird, berichtet der Regierungsrat dem Grossen Rat über den Zwischenstand der Planung, insbesondere über den Stand der Hafenentwicklung (Hafenbecken 3, Containerterminal, Neuorganisation Hafenbahn) und beantragt einen Kredit für die weiteren Planungen. In der zweiten Phase werden der Entwicklungsplan Kleinhüningen-Klybeck erarbeitet sowie erste nutzungsplanerische Massnahmen (Zonenpläne, Bebauungspläne) an die Hand genommen. Der Entwicklungsplan ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument, ähnlich des Richtplans. Die darauf folgenden Investitionsentscheide oder Festsetzungen im Planungsrecht werden im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen gefällt. In Basel ist dies meist der Kanton, für den Hafen und die Hafenbahn wird zudem die schweizerische Eidgenossenschaft einbezogen.
Die Entwicklung des Hafens und der benachbarten Quartiere Klybeck und Kleinhüningen steht in einem historischen Zusammenhang mit der industriellen Prägung von Basel Nord. Erstmals seit den 1940er-Jahren ist eine Veränderung der Situation, die mit dem Bau des Hafens und anderer Infrastrukturanlagen geschaffen wurde, wieder denkbar. Mit der angesichts der stark zunehmenden Güterströme dringend gebotenen Weiterentwicklung des Hafens eröffnet sich nun die einmalige Chance, die bisher für die Stadtbevölkerung nur beschränkt nutzbare, aber hervorragende Lage am Rhein zu nutzen. Dazu braucht es zunächst eine abgestimmte Hafen- und darauf aufbauend eine Stadtentwicklung mit den entsprechend abgestimmten planerischen Schritten. Die Entwicklung des Hafens ist aufgrund der wachsenden Bedeutung der Schifffahrt als Verkehrsträger im nationalen Interesse zwingend. Und nur mit einer darauf abgestimmten Entwicklungsplanung kann die Stadt ebenfalls von diesen Veränderungen profitieren. Die bisher getätigten planerischen Vorarbeiten skizzieren die Vision einer städtebaulichen Verdichtung und einer zentralen Bedeutung für den Kanton Basel-Stadt und die Agglomeration. Auf dieser Basis ist in eine vertiefte öffentliche Diskussion einzusteigen und die Ausrichtung der Stadtentwicklung zu bestimmen.
Der Entwicklungsplan Kleinhüningen-Klybeck soll dem Grossen Rat zusammen mit der ersten nutzungsplanerischen Festlegung im Bereich Klybeckquai/Westquaiinsel in Form von Zonenplanänderungen und Bebauungsplänen zur Kenntnis gebracht werden.