Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat…
- dem Grossen Rat beantragt, die Initiative „Grossbasler Rheinuferweg jetzt“ für rechtlich zulässig zu erklären und sie dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich das Anliegen der Initiative. Einige grundlegenden Fragen sind aber noch offen, namentlich in Bezug auf die Bauherrschaft, die Vereinbarkeit des geforderten Stegs mit der Schutzwürdigkeit der Umgebung sowie die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit im Zusammenhang mit der Umsetzung der Initiative, kantonale rechtliche Grundlagen anzupassen oder neu zu schaffen. (Auskunft: Daniel Scheuner, Recht, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 94 38)
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Christine Keller (SP) betreffend „Besteuerung der Einelternfamilie“ für zulässig zu erklären und sie dem Regierungsrat zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage mit einer Erhöhung des Sozialabzuges um 2000 auf maximal 30'000 Franken zu unterbreiten. Weitergehende Entlastungsmassnahmen hält der Regierungsrat nicht für nötig und möglich, da sonst das ausgewogene Gefüge der aktuellen Belastungsrelationen zwischen den verschiedenen Haushaltstypen massiv gestört und so auch gegen Verfassungsrecht verstossen würde. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- dem Grossen Rat beantragt, das Gesetz betreffend Wahl und Organisation der Gerichte sowie der Arbeitsverhältnisse des Gerichtspersonals und der Staatsanwaltschaft anzupassen. Nach der Aufhebung des Gesetzes über die Vormundschaftsbehörde und den behördlichen Jugendschutz per Ende 2012 ist die Bestellung des kantonalen Jugendgerichts neu im Gerichtsorganisationsgesetz zu regeln. Die Amtsdauer der vom Regierungsrat gewählten bisherigen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Jugendgerichts endet am 30. Juni 2013. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat, bis spätestens im April über seinen Antrag zu beschliessen. Ratschlag des Regierungsrates (Auskunft: Christoph Bürgin, Jugendgerichtspräsident, Tel. 061 267 81 06)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Baschi Dürr, FDP) betreffend „Beantwortung von Interpellationen“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat ist ebenfalls der Meinung, dass mündliche Beantwortungen eher der Idee der Interpellation entsprechen als schriftliche Beantwortungen. Je nach Komplexität des Fragenkatalogs drängt sich aber eine schriftliche Beantwortung auf. An dieser bewährten Praxis möchte der Regierungsrat festhalten. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Tel. 061 267 85 60)
- aus dem Anteil der Einwohnergemeinde am Ertrag der Christoph Merian Stiftung der „Merian Park, Botanischer Garten in Brüglingen AG“ einen Beitrag in der Höhe von jährlich 855’000 Franken für die Jahre 2013 bis 2016 genehmigt (insgesamt 3,42 Millionen Franken). Die Merian Gärten sind ein öffentlicher und ganzjährig kostenlos zugänglicher Grün- und Erholungsraum. Sie stellen ein wertvolles Naherholungsgebiet im Süden von Basel dar. (Auskunft: Sven Michal, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60; Toni Schürmann, Kommunikation, Christoph Merian Stiftung, Tel. 061 226 33 36)
- im Zusammenhang mit der Revision des Steuergesetzes über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen und die Steuerbefreiung des Feuerwehrsolds die Steuerverordnung angepasst. Die eingeschränkte Verfügbarkeit von gesperrten Mitarbeiteraktien wird mit einem festen prozentualen Einschlag von 20 Prozent auf dem Verkehrswert auf angemessene und praktikable Weise berücksichtigt. (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- die Musterleistungsvereinbarungen „Ambulante Wohnbegleitung“, „Intensive Ambulante Wohnbegleitung“ und „Sozialbegleitung“ für die Jahre 2013/2014 genehmigt und die insgesamt 268 ambulanten Plätze den einzelnen Institutionen zugeteilt. Mit ambulanter Wohnbegleitung wird es Personen mit einem Unterstützungsbedarf ermöglicht, in einer eigenen Wohnung zu leben. Neu angeboten wird die Leistung der „Intensiven Ambulanten Wohnbegleitung“, die es behinderten Personen vermehrt ermöglichen soll, selbständig in einer Einrichtung zu leben. (Auskunft: Michael Martig, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung den Vorentwurf für das Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA grundsätzlich gutgeheissen. Namentlich begrüsst wird aus rechtsstaatlicher Sicht, dass die Bearbeitung von Daten über hängige Strafverfahren und über rechtskräftige Strafurteile im elektronisch geführten Strafregister-Informationssystem VOSTRA in einem Gesetz im formellen Sinn verankert werden soll. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dominique Rita Carparelli, Rechtsabteilung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 74 07)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Anpassungen des Freizügigkeitsgesetzes und des Gesetzes über die berufliche Vorsorge grundsätzlich begrüsst, gleichzeitig aber auch einige Präzisierungen beantragt. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Alexandra Schilling, Generalsekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
Weitere Auskünfte
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/beschluesse im Wortlaut veröffentlicht.