Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat...
- die Sonderpädagogikverordnung angepasst. Es wurde präzisiert, dass für Förderangebote (Schulische Heilpädagogik, Deutsch als Zweitsprache, Logopädie, Psychomotorik, Förderangebote für besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler) ein zweistufiges Verfahren gilt. In einem ersten Schritt entscheidet die Schulleitung auf Antrag der pädagogischen Teams, wer Förderangebote erhält. In einem zweiten Schritt werden die kollektiv der Schule zustehenden Förderressourcen auf die Klassen, Gruppen und wo nötig auf einzelne Schülerinnen und Schüler verteilt. Die Verordnungsanpassung ermöglicht es zudem, dass Schulleitungen von Privatschulen ebenfalls einen Antrag auf verstärkte Massnahmen stellen können und unter gewissen Voraussetzungen auch eine integrative Schulung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf in Regelklassen von Privatschulen möglich ist. Der Staat übernimmt in diesen Fällen die Kosten für die verstärkten Massnahmen. (Auskunft: Pierre Felder, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
- die Friedhofverordnung einer Totalrevision unterzogen und die Verordnung über Gebühren im Bestattungswesen revidiert. Damit hat der Regierungsrat Anpassungen an die aktuellen Bedürfnisse und an die heutige Praxis im Bestattungswesen vorgenommen. (Auskunft: Auskunft: Marc Lüthi, Leiter Bestattungswesen, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 605 21 15)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christoph Wydler, EVP) betreffend „Bau eines Wasserwirbelkraftwerks“ als erledigt abzuschreiben. Der Gesamteindruck des ersten Schweizer Wasserwirbelkraftwerks in Schöftland ist aus energetischer und ökologischer Sicht als ungenügend zu bezeichnen. Darüber hinaus bestehen im Kanton Basel-Stadt keine geeigneten Standorte für Wasserwirbelkraftwerke. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Jürg Hofer, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
- die Ersatzwahl einer Richterin/eines Richters des Sozialversicherungsgerichts und einer Richterin/eines Richters des Strafgerichts für den Rest der Amtsperiode 2010 bis 2015 auf den Sonntag, 22. September 2013 angesetzt, ein allfälliger 2. Wahlgang würde am 27. Oktober 2013 stattfinden.
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte grundsätzlich begrüsst. In einigen Punkten wurden Verbesserungen angeregt. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Alfred Sommer, Leiter Bereich Recht und Volksrechte, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuregelung der Besteuerung der Vereine und Stiftungen grundsätzlich begrüsst. Allerdings wird die vorgesehene Lösungsmöglichkeit mit einer Freigrenze von 20'000 Franken für alle juristischen Personen mit ideeller Zweckbindung abgelehnt. Favorisiert wird stattdessen eine Regelung mit einem Freibetrag oder einer Freigrenze von 20'000 Franken nur für steuerpflichtige Vereine und Stiftungen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Schaffung einer einheitlichen formellgesetzlichen Grundlage für den zivilen Nachrichtendienst des Bundes grundsätzlich begrüsst. Er vertritt allerdings die Meinung, dass in einem ersten Schritt Volk und Ständen ein Verfassungsartikel vorgelegt werden müsste, der dem Nachrichtendienst grundsätzlich die Legitimation gibt. Das in der Vorlage vorgeschlagene „Kontrollregime“ genügt gemäss dem Regierungsrat den Anforderungen in diesem sensiblen Bereich des Nachrichtendiensts nicht. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Davide Donati, Leiter Bereich Recht, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 03)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht die Einführung der materiellen Vorprüfung von Volksinitiativen sowie die Einführung der grundrechtlichen Kerngehalte als neuer Ungültigkeitsgrund für Volksinitiativen auf Bundesebene grundsätzlich begrüsst. Da aber mit der vorgeschlagenen Änderung künftig von der Bundesversammlung definiert würde, was als Kerngehalt eines Grundrechtes gilt, würde der Kerngehalt vermehrt von einer juristischen zu einer politischen Frage. Das könnte auch problematisch sein, schreibt der Regierungsrat. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Florian Wieland, Rechtsabteilung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 76)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes grundsätzlich begrüsst. Zustimmung findet insbesondere die Ausweitung von Ordnungsbussentatbeständen im Bereich des Strassenverkehrsrechts. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Melanie Waldner, Personal und Prävention, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 74 37)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Revision der Binnenschifffahrtsverordnung grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig wurden aber auch verschiedene Präzisierungen angeregt. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Renato Goldschmidt, Einsatzlogistik, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel, 061 201 74 32)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Neuausrichtung der schweizerischen Landwirtschaftspolitik und die nun anstehende Konkretisierung in den verschiedenen Verordnungen grundsätzlich begrüsst. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 23 20)
- 70 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- 4 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Bettingen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- 4 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- für die Amtsperiode 2013 bis 2017 folgende weiteren (vgl. auch Medienmitteilung vom 22. Januar 2013) externen Mitglieder der Spruchkammer der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gewählt:
- Dr. Erik Odenheimer
- Ursula Akos
- lic. iur. Ursula Vetter
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/beschluesse im Wortlaut veröffentlicht.