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Modernes und zeitgemässes Kinder- und Jugendgesetz – Start der Vernehmlassung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat gibt den Entwurf des neuen Kinder- und Jugendgesetzes in Vernehmlassung. Das geltende Gesetz betreffend die kantonale Jugendhilfe stammt aus dem Jahr 1984. Seither hat sich ein weitreichender gesellschaftlicher Wandel vollzogen und eine Revision des Jugendhilfegesetzes notwendig gemacht. Zudem haben internationale Übereinkommen und Bundesrecht die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kinder- und Jugendförderung verändert.

Der Regierungsrat hat das bestehende kantonale Jugendhilfegesetz komplett überarbeitet und den neuen Bedingungen angepasst. Das Kind wurde dabei als Rechtssubjekt in den Vordergrund rückt. Die Vorlage für das neue Kinder- und Jugendgesetz geht nun in die Vernehmlassung. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:

Kinderrechtskonvention Das neue Gesetz nimmt den Geist der 1997 von der Schweiz ratifizierten Kinderrechtskonvention (KRK) auf und schafft eine moderne und zeitgemässe Grundlage staatlichen Handelns in der Jugendhilfe. Entsprechend der KRK dient das Kindeswohl dem neuen Gesetz als erste Maxime, alle anderen Normen sind im Kindeswohl begründet und im Sinne des Kindeswohls zu verstehen und zu vollziehen.

Leistungskatalog Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die detaillierte Auflistung von Leistungen, die durch den Kanton Basel-Stadt und seine Gemeinden erbracht werden. Dieser Katalog verpflichtet den Kanton, bestimmte Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie teilweise für junge Erwachsene und Erziehungsberechtigte zu erbringen. Die Systematik des Katalogs basiert auf der Intensität des Eingriffs und auf Kriterien der Zugänglichkeit zu den Leistungen. Inhaltlich setzen sich die Leistungen zusammen aus allgemeinen Fördermassnahmen, aus Informations- und Beratungsangeboten, aus ergänzenden Hilfen zur Erziehung und Abklärungen bei Gefährdungen. Der Leistungskatalog orientiert sich an den Grundleistungen der Kinder- und Jugendhilfe des Bundesamtes für Sozialversicherungen und nimmt so aktuelle Entwicklungen auf Bundesebene auf.

Gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Leistungen durch die öffentliche Hand Das neue Gesetz präzisiert die Grundlagen zur Finanzierung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe durch Kanton und Gemeinden. Diese stützen sich auf der in der Kantonsverfassung und dem Gemeindegesetz vom 17. Oktober 1984 geregelten Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden.

Die Vernehmlassung des neuen Kinder- und Jugendgesetzes dauert bis zum 27. September 2013. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf www.regierungsrat.bs.ch/vernehmlassungen abrufbar. Anfragen und Stellungnahmen sind in elektronischer Form an jff@bs.ch oder schriftlich an Erziehungsdepartement Kanton Basel-Stadt, Abteilung Jugend- und Familienförderung, Leimenstrasse 1, Postfach, 4001 Basel zu richten.

Weitere Auskünfte

Marc Flückiger, Tel. +41 61 267 80 68 Leiter Abteilung Jugend- und Familienförderung Erziehungsdepartement