Neue Koordinaten für den Kanton Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Auf den 1. November 2013 führt der Kanton Basel-Stadt für die amtliche Vermessung und den Leitungskataster die neuen Koordinaten LV95 ein. Sie ersetzen das mehr als 100jährige Koordinatensystem der Schweiz aus dem Jahre 1903, welches heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Die neuen LV95-Koordinaten sind von grosser Bedeutung für Vermessungs- und Baufachleute sowie für alle Personen, die an ihre Geodaten sehr hohe Genauigkeitsansprüche stellen. Bei grossen Parzellen sind auch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer betroffen.
Das Bundesamt für Landestopografie (Swisstopo) hat 1995 eine mit modernsten Messverfahren durchgeführte neue Landesvermessung (LV95) eingeführt. Die gewonnenen Daten bilden die Grundlage für ein neues Koordinatensystem, wozu auch neue LV95-Koordinaten gehören. Diese sind von grosser Bedeutung für Vermessungs- und Baufachleute und für alle Personen, die an ihre Geodaten hohe Genauigkeitsansprüche stellen. Alle Kantone müssen bis spätestens am 31. Dezember 2016 die amtliche Vermessung auf das neue System umgestellt haben.
Der Regierungsrat hat in seiner heutigen Sitzung die für die Einführung notwendigen kantonalen Rechtsgrundlagen geschaffen und die Geoinformationsverordnung und die Verordnung über die amtliche Vermessung entsprechend angepasst. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um in der amtlichen Vermessung, im Leitungskataster und in weiteren Geodatenbeständen der Verwaltung und der Wirtschaft die neuen Koordinaten einführen zu können.
Dank den neuen LV95-Koordinaten können modernste satellitengestützte Messverfahren für die Koordinatenbestimmung im Kataster und in Infrastrukturprojekten eingesetzt werden, ohne dass dazu aufwändige Einpassungen in die über hundertjährigen Landesvermessungsgrundlagen notwendig sind. Dies bringt bei der Planung und Ausführung von Infrastrukturanlagen eine grosse Effizienz- und Qualitätssteigerung. Von den neuen Koordinaten besonders profitieren können grenzüberschreitende Projekte wie Strassen- und Schienenbau und Kartenportale in der trinationalen Agglomeration.
Auch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind vom Wechsel des Koordinatensystems betroffen, da sämtliche Koordinaten der Parzellengrenzpunkte ausgewechselt werden. Auf die örtliche Lage der Grenzzeichen und den Verlauf der tatsächlichen Parzellengrenzen hat dies keinen Einfluss. Weil aber die Parzellenflächen auf Basis der LV95-Koordinaten neu berechnet werden, können sich bei grossen Parzellen wegen Rundungsdifferenzen marginale Flächenänderungen nach oben oder unten ergeben.
Hinweise
Weitere Informationen unter: www.gva.bs.ch