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Neues Gesetz vereinfacht die Nutzung des öffentlichen Raumes

Medienmitteilung

Regierungsrat

Das neue Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG), welches das bisherige Allmendgesetz ersetzen soll, bringt wesentliche Verbesserungen und Vereinfachungen der Verfahren. Eine entsprechende Vorlage hat der Regierungsrat an den Grossen Rat verabschiedet. Für Bewilligungen gibt es künftig nur noch eine Anlaufstelle, einzelne Bewilligungen können durch reine Meldepflicht ersetzt werden und die bewährten Bespielungspläne erhalten mit dem Planungsinstrument „spezielle Nutzungspläne“ neu eine gesetzliche Grundlage. Das NöRG ermöglicht es damit u.a., Zonen für Partyanlässe zu schaffen und Strassenfeste vereinfacht zu behandeln. Damit entspricht der Regierungsrat den Anliegen der Motion Salome Hofer betreffend Jugendbewilligung und des Anzugs Heidi Mück betreffend die grosszügigere Regelung für Strassenfeste. Die öffentliche Vernehmlassung hatte eine breite Zustimmung zu den Kernanliegen der Gesetzesrevision gefunden.

Der Regierungsrat hat die Vorlage für ein neues Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das Gesetz behält Bewährtes bei, vereinfacht aber die Verfahren dort, wo es möglich und sinnvoll ist: Neu ist nur noch eine Bewilligungsbehörde vorgesehen (Allmendverwaltung). Unabhängig von der Dauer und Intensität der Nutzung gibt es nur noch eine Art von Bewilligung, und einzelne Bewilligungen werden wo möglich durch reine Meldepflichten ersetzt. Dem Gesetz können neu auch Flächen unterstellt werden, die zwar rechtlich gesehen nicht Allmend sind, aber wie Allmend genutzt werden (Bsp. St. Johanns-Park). Dies schafft die nötige Flexibilität, um Verfahren und Zuständigkeiten an die tatsächliche Nutzung einer Fläche anzupassen.

Der Kreis der Einspracheberechtigten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ist vom Bundesrecht vorgegeben und bleibt deshalb gleich wie heute. Auch die Höhe der Gebühren, die für die Nutzung von Allmend erhoben werden, wird sich mit dem neuen Gesetz nicht verändern. Die in der Praxis bewährten Bespielungspläne werden beibehalten und bekommen mit dem Planungsinstrument der „speziellen Nutzungspläne“ eine gesetzliche Grundlage.

Bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes wurden die Anliegen sowohl der Motion Salome Hofer betreffend Jugendbewilligung als auch diejenigen des Anzugs Heidi Mück betreffend grosszügiger Regelungen für Strassenfeste im NÖRG aufgenommen. Die entsprechenden Detailbestimmungen, werden auf Verordnungsstufe geregelt.

Mit dem NöRG wird das geltende Allmendgesetz aus dem Jahr 1927 abgelöst. Das Allmendgesetz genügt den heutigen Ansprüchen an eine Regelung der Nutzung des öffentlichen Raumes seit längerem nicht mehr, es weist rechtliche Lücken auf und ist unübersichtlich und sprachlich veraltet. Aus diesem Grund wurde das Gesetz einer Totalrevision unterzogen. Die im Jahr 2012 durchgeführte öffentliche Vernehmlassung zum NöRG hatte eine breite Zustimmung für die Durchführung der Totalrevision gefunden. Die vorgebrachten Anliegen wurden eingehend geprüft und wo sinnvoll und möglich aufgenommen. Mit dem vom Regierungsrat nun vorgelegten Gesetzesentwurf werden die notwendigen Grundlagen für einen praxisnahen, bedürfnisgerechten und effizienten Vollzug geschaffen.

Weitere Auskünfte

Patricia Waldner, Telefon +41 (0)61 267 67 86 Rechtsabteilung Bau- und Verkehrsdepartement