Psychomotorik wird mit der Integration ausgebaut
MedienmitteilungRegierungsrat
Das Logopädieangebot wird nach dem vom Grossen Rat beschlossenen Beitritt zum Sonderpädagogikkonkordat im gleichen Umfang wie früher weiter geführt. Das psychomotorische Angebot ist deutlich ausgebaut worden, wobei noch nicht alle Stellen besetzt werden konnten. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Sibylle Benz Hübner (SP). Er betont dabei auch, dass in der Übergangsphase nach dem Systemwechsel alle vorher verfügten Therapien im Rahmen der Guthaben weitergeführt werden.
Die Angebote Logopädie und Psychomotorik werden seit Beginn des Schuljahres dezentralisiert und in die Förderangebote der Standorte der Primarstufe aufgenommen. Diesen Systemwechsel hat der Grosse Rat 2012 mit dem Beitritt zum Sonderpädagogikkonkordat und der Anpassung des Schulgesetzes beschlossen. Kinder, deren Förderbedarf so nicht genügend abgedeckt werden kann, haben aber auch nach dem Systemwechsel die Möglichkeit, eine Förderung im Einzelsetting zu erhalten. Weil die Volksschulen als Bildungsinstitutionen die Entwicklung und die Partizipation der Heranwachsenden in Gesellschaft, Bildungs- und Berufswelt unterstützen, ist dabei bewusst von einer Förderung und nicht wie im medizinischen System von einer Therapie die Rede. Das ist der Antwort des Regierungsrates auf eine Interpellation von Sibylle Benz Hübner (SP) zu entnehmen, in der die Interpellantin Engpässe und Schwierigkeiten bei der Dezentralisierung des Förderangebotes kritisiert.
Die früheren Stellenprozente für logopädische und für psychomotorische Therapie wurden per 1. August 2012 vollumfänglich in die Schulen transferiert. Im Bereich Psychomotorik hat das Erziehungsdepartement 200 Stellenprozente, die für die Einzelförderung und Therapie zur Verfügung standen, in die Schulbudgets überführt. Zusätzlich wurden noch 500 Stellenprozente für die integrative psychomotorische Förderung gesprochen, was eine Verdreifachung des ursprünglichen Angebots bedeutet. Der von der Interpellantin erhobene Vorwurf, dass nach dem Systemwechsel weniger Kinder von einer Einzeltherapie profitieren können, trifft deshalb nicht zu. In der Übergangsphase mussten auch keine Therapien abgebrochen werden. Alle verfügten Therapien wurden und werden im Rahmen des Reststundenguthabens bis zum Ende weitergeführt und in fast allen Fällen konnte die Weiterführung bei der bisherigen Psychomotorik-Therapeutin stattfinden. Einzig Verlängerungsanträge wurden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr bewilligt.
Verändert hat sich nur der Zugang, nicht der Umfang der staatlich finanzierten Einzelförderung/Therapie. Benötigt ein Kind Unterstützung, so wird neu am runden Tisch im Schulhaus von den Lehr- und Fachpersonen entschieden, wie das Kind zum Beispiel psychomotorisch gefördert werden kann. Die Förderung und Unterstützung erfolgt wenn immer möglich integrativ im Klassenzimmer oder in Gruppen. In Einzelfällen, wenn eine integrierte Förderung zu wenig effizient ist, wird aber innerhalb des kollektiven Förderangebots auch weiterhin einzeln gefördert/therapiert.
Der Start mit dem erweiterten Psychomotorik-Angebot war an einigen Schulstandorten allerdings dadurch erschwert, dass auf das Schuljahr 2012/13 nicht alle Psychomotorik-Stellen mit den erforderlichen Fachpersonen besetzt werden konnten. Diese Stellen sind nochmals ausgeschrieben worden und das Erziehungsdepartement hofft, auf das nächste Schuljahr alle vakanten Stellen besetzen zu können.