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Regierung beschliesst Quote in Verwaltungsräten

Medienmitteilung

Regierungsrat

Frauen und Männer sollen künftig zu je mindestens einem Drittel in Verwaltungsräten, die in der Wahlbefugnis des Kantons Basel-Stadt liegen, vertreten sein. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat verabschiedet. Er erachtet die gesetzlich festgelegte Quotenregelung als geeignetes Instrument, um auf eine ausgewogene Geschlechtervertretung bei Mandaten hinzuwirken.

In Aufsichtsgremien, die in der Wahlbefugnis des Kantons Basel-Stadt liegen, soll künftig mindestens ein Drittel der Mandate an Frauen und mindestens ein Drittel der Mandate an Männer vergeben werden. Diese Regelung will der Regierungsrat in das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (EG GlG) festschreiben. Er antwortet damit auf eine entsprechende Motion der Grossrätin Brigitta Gerber (GB).

Frauen sind in Strategie- und Aufsichtsgremien noch immer deutlich untervertreten. Der Regierungsrat erachtet die gesetzlich festgelegte Quotenregelung als geeignetes Instrument, um auf eine ausgewogene Geschlechtervertretung bei Mandaten hinzuwirken. Neben Geschlechterquoten sind in der Schweiz auch Quoten betreffend Sprache, Herkunft und Sozialpartnerschaft geläufig, um bei der Besetzung von Ämtern der Untervertretung von bestimmten Gruppen entgegen zu wirken.

Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Drittelsquote ist eine flexible, qualifikationsgebundene Geschlechterquote: Für das Mandat erforderliche Qualifikationen sind selbstverständlich nach wie vor zu beachten. Die Gesetzesänderung soll Unternehmen motivieren, gezielt qualifizierte Frauen für entsprechende Positionen anzufragen und zu berufen.

Weitere Auskünfte

Leila Straumann, Tel. +41 61 267 66 82 Leiterin Abteilung Gleichstellung für Frauen und Männer Präsidialdepartement