Regierungsrat verabschiedet den Ratschlag zum Universitären Zentrum für Zahnmedizin
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat den Entwurf zum „Gesetz über das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZBG)“ an den Grossen Rat weitergeleitet. Das Gesetz bildet die Grundlage für eine räumliche und organisatorische Zusammenführung der universitären Zahnmedizin mit den öffentlichen Zahnkliniken. Zur Realisierung dieses Vorhabens sollen die Öffentlichen Zahnkliniken, wie in Vergangenheit bereits die öffentlichen Spitäler, als öffentlich-rechtliche Anstalt verselbständigt werden. Der Regierungsrat hat aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung zu diesem Projekt die Pensionskassenregelung so angepasst, dass die Mitarbeitenden des künftigen Zentrums für Zahnmedizin zu den gleichen Bedingungen wie das Staatspersonal versichert sind. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Vorlage einerseits die soziale Zahnmedizin stärkt, und andererseits der zahnmedizinischen Lehre und Forschung die notwendige Bedeutung zukommen lässt. Die Gründung des neuen universitären Zentrums für Zahnmedizin ist für 2015 vorgesehen, die räumliche Zusammenführung am Standort im Campus Rosental 2018.
Nach der Auswertung der in diesem Frühjahr durchgeführten Vernehmlassung zum Projekt „Zusammenführung der Universitären Zahnmedizin und der Öffentlichen Zahnkliniken in ein Universitäres Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB)“ ist der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt zum Schluss gekommen, dass eine Zusammenführung der Institutionen in einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt die geeignete Rechtsform darstellt (vgl. Medienmitteilung zur Vernehmlassung vom 11.4.2013). Die geplante Zusammenführung bietet für den Kanton Basel-Stadt, die Universität Basel sowie die gesamte Region die Chance, im Bereich der Zahnmedizin eine einzigartige und wegweisende Institution zu errichten, welche innovative Dienstleistungen im Bereich der Patientenversorgung und der sozialen Zahnpflege mit der universitären Lehre und Forschung kombiniert und alle Bereiche stärkt.
Für ein zahnmedizinisches Zentrum in der Dimension des UZB, das mit einem sozialen und universitären Auftrag ausgestattet ist, erachtet die Regierung die Rechtsform der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt als Erfolg bringend. In Analogie zu den öffentlichen Spitälern und deren Organisationsform, können sich so die verschiedenen Anliegen der neuen Institution am Besten verwirklichen lassen. Das UZB verbleibt als öffentliches Unternehmen im Eigentum des Kantons Basel-Stadt mit einem klaren gesetzlichen Auftrag in der sozialen Zahnmedizin. Auch bezüglich der in der Vernehmlassung geäusserten Bedenken zu den Anstellungsbedingen setzt der Regierungsrat klare Signale: So sieht die Pensionskassenregelung für den Leistungsplan des UZB dieselben gesetzlichen Bedingungen analog zum Leistungsplan des Kantons Basel-Stadt vor.
Durch die Verbindung der sozialen Zahnpflege und der universitären Zahnmedizin ergeben sich für die Patientinnen und Patienten bedeutende Vorteile, können sie doch von einem innovativen universitären Umfeld profitieren. Die Patienten kommen in den Genuss qualitativ hochstehender Leistungen und neuester Diagnose- und Behandlungsmethoden und können auf eine moderne Infrastruktur und Räumlichkeiten zählen. Durch die Etablierung und Stärkung gewisser zahnmedizinischer Gebiete wie z.B. Pediatric Oral Health (Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche) oder Geriatric Oral Health (Zahngesundheit für Seniorinnen und Senioren) kann aber auch gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse beispielsweise der sozial schwächer gestellten Patientengruppen eingegangen werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bestehenden Volks- und Schulzahnklinik werden im neuen Zentrum angestellt und sind weiterhin in ihren Aufgabengebieten tätig. Sie werden ihr grosses Know-how und ihre wertvollen Erfahrungen im sensiblen und verständnisvollen Umgang mit Patientinnen und Patienten, die hinsichtlich Personal und Zeit eine ressourcenintensive Behandlung brauchen, einfliessen lassen. Dies gilt auch für die Mitarbeitenden der universitären Zahnmedizin.
Das neue Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB) soll per 1.1.2015 gegründet werden. Die strategische Führung des UZB soll in Analogie zu den öffentlichen Spitälern künftig von einem Verwaltungsrat mit Fach- und Führungskompetenz wahrgenommen werden. Zudem soll die Geschäftsleitung in Zukunft die Entscheidungsspielräume nutzen können, um den gesetzlichen Auftrag, die Eigentümerstrategie des Kantons sowie die in den Leistungsvereinbarungen des Kantons und der Universität festgehaltenen Aufträge in einem sich rasch wandelnden Umfeld effektiv und zeitnah umzusetzen.