Revidierter UKBB-Staatsvertrag durch die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft unterzeichnet
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den revidierten Staatsvertrag zum „Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)“ (Kinderspital-vertrag) anlässlich ihrer gemeinsamen Sitzung vom 22. Januar 2013 unterzeichnet. Die Revision wurde wegen der per 1. Januar 2012 umgesetzten Revision des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) notwendig. Einige Artikel des geltenden Kinderspitalvertrags werden aufgehoben. Der Staatsvertrag wird nun den Parlamenten der beiden Trägerkantone zur Genehmigung vorgelegt. Er soll rückwirkend per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden.
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben anlässlich ihrer gemeinsamen Sitzung vom 22. Januar 2013 den revidierten Staatsvertrag zum „Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)“ unterzeichnet. Die Revision wurde notwendig, da mit der per 1. Januar 2012 umgesetzten Revision des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und den darin enthaltenen Änderungen der Spitalfinanzierung wesentliche Bestimmungen auf Bundesebene neu geregelt wurden. Einige Artikel des geltenden Kinderspitalvertrags sind damit überholt und werden nun aufgehoben.
Die Regierungen halten fest, dass sich das Modell „Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)“ als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bewährt hat. Die etablierte Organisationsform des UKBB mit seinen funktionierenden Strukturen wird deshalb von der vorliegenden Revision des Staatsvertrags nicht tangiert. Das UKBB wird weiterhin als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt im Eigentum der beiden Trägerkantone betrieben. Auch die geltenden Bestimmungen über das Personal bleiben bestehen. Für den Betrieb sowie die einzelne Mitarbeiterin und den einzelnen Mitarbeiter des UKBB ändert sich mit der vorliegenden Revision des Kinderspitalvertrags nichts.
Eine umfassende Neuverhandlung des Kinderspitalvertrags hat vor diesem Hintergrund nicht stattgefunden. Hingegen haben die beiden Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Gelegenheit benutzt, die gesetzlichen Bestimmungen an die in den letzten Jahren erfolgten Veränderungen und damit an neue Rahmenbedingungen anzupassen. Neben der erwähnten Revision des KVG werden neu die Übertragung des Ende 2010 fertig gestellten Neubaus und des geltenden Baurechts an das UKBB sowie die damit einhergehende Eigenkapitalausstattung des UKBB im Grundsatz festgehalten.
Aufgrund der Ergebnisse der von Juli bis September 2012 durchgeführten Vernehmlassung haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft den Staatsvertrag in zwei wesentlichen Punkten angepasst: Die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene stufenweise Erhöhung der Eigenkapitalquote von 25% auf 35% innerhalb von drei Jahren wurde insofern geändert, dass nun gleich mit Wirksamkeit des Staatsvertrages in der Bilanz des UKBB eine Eigenkapitalquote von 35% erreicht werden soll. Zudem wurden die Bestimmungen zur Ausfinanzierung der Pensionskassenanschlüsse des UKBB bei der BLPK und der PKBS durch die beiden Trägerkantone präzisiert.
Der Staatsvertrag wird nun den Parlamenten der beiden Trägerkantone zur Genehmigung vorgelegt. Er soll rückwirkend per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden.