Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Stärkung des gemeinsamen Gesundheitsversorgungsraums: Freie Spitalwahl mit Abrechnung nach Standorttarifen ab 2014 und Umsetzung des UKBB-Staatsvertrages

Medienmitteilung

Die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben an ihrer gemeinsamen Sitzung ihren Beschluss vom April 2012 bestätigt, wonach die Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Kantone in den Genuss einer kompletten Patientenfreizügigkeit kommen sollen. Im Weiteren haben die Regierungen die Umsetzung des UKBB-Staatsvertrages eingeleitet. Der Staatsvertrag soll rückwirkend per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden.

An ihrer gemeinsamen Sitzung vom Dienstag, 24. September 2013, haben die Regierungen beider Basel ihren Beschluss bezüglich Patientenfreizügigkeit zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt vom April 2012 bestätigt. Im Sinne der Stärkung des gemeinsamen Gesundheitsversorgungsraumes Nordwestschweiz wurde beschlossen, dass die Einwohnerinnen und Einwohner beider Kantone in den Genuss einer kompletten Freizügigkeit – gemäss der vom Bundesparlament beschlossenen freien Spitalwahl – in den beiden Kantonen kommen sollen. Das hat zur Folge, dass für alle Einwohnerinnen und Einwohner beider Kantone sämtliche Spitäler in Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die sich auf der Spitalliste befinden, ohne zusätzliche Kostenfolge zur Verfügung stehen. Es gilt der Preis, welcher zwischen den Tarifpartnern für den entsprechenden Spitalstandort verhandelt oder von den Regierungen festgelegt wurde. Diese komplette Freizügigkeit wird am 1. Januar 2014 eingeführt.

Im Weiteren haben die Regierungen beider Basel gestern die Umsetzung des UKBB-Staatsvertrages eingeleitet, unter Vorbehalt des Ablaufs der Referendumsfrist im Kanton Basel-Landschaft. Das Vertragswerk wurde sowohl durch den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt wie auch durch den Landrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt. Der Staatsvertrag soll rückwirkend per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden. Ein erster Umsetzungsschritt stellt die genehmigte Eröffnungsbilanz des UKBB per 1. Januar 2013 dar, die unter anderem die im Staatsvertrag geregelte Übertragung des Neubaus abbildet. Demnach verfügt das UKBB über eine Eigenkapitalquote von 35 Prozent, womit das Spital über eine gesunde finanzielle Basis verfügt. Schliesslich wurde ebenfalls die im Staatsvertrag vorgesehene Übertragung des Baurechtes von den beiden Trägerkantonen an das UKBB in Auftrag gegeben.

Mit dem neuen Staatsvertrag und dessen Umsetzung sind solide Grundlagen geschaffen, damit das bewährte Modell des Universitäts-Kinderspitals beider Basel erfolgreich weitergeführt werden kann.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Thomas Weber, Telefon +41 (0)61 552 56 03 Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion BL Regierungsrat Dr. Carlo Conti , Telefon +41 (0)61 267 95 23 Vorsteher Gesundheitsdepartement BS