Wahl des Universitätsrates durch die Regierungen
MedienmitteilungDie Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben den Universitätsrat der Universität Basel für die Amtsperiode 2014–2017 gewählt. Er setzt sich aus elf Mitgliedern zusammen. Jede Regierung wählt fünf Mitglieder, ein Mitglied wird durch die Regenz der Universität vorgeschlagen und von beiden Regierungen gewählt. Auch der Präsident des Universitätsrates wird von den Regierungen gemeinsam bestimmt. Für die anstehende Amtsperiode wurde Dr. Ulrich Vischer in diesem Amt bestätigt.
Die Regierungen haben folgende Persönlichkeiten im Universitätsrat bestätigt resp. neu gewählt:
- Dr. Ulrich Vischer, Advokat, Advokaturbüro Vischer Anwälte und Notare, Präsident des Universitätsrats (BS, bisher)
- Dipl. Wi.-Ing. Klaus Endress, Vorsitzender der Konzernleitung Endress + Hauser Consult AG, Vizepräsident (BL, bisher)
- Dr. Kathrin Amacker, Leiterin Kommunikation, Mitglied der Konzernleitung, SBB AG, (BL, neu)
- Daniela Dolci, Cembalistin, Ensembleleiterin der Musica Fiorita (BS, neu)
- Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt (BS, bisher)
- Gabriella Karger, Geschäftsleitung Verlag S. Karger AG (Regenz, bisher)
- Dr. Gottlieb A. Keller, General Counsel, F. Hoffmann-La Roche Ltd. (BS, neu)
- Prof. Dr. Paul L. Herrling, Head of corporate research, Novartis International AG (BL, bisher)
- Dr. med. Dieter Scholer, selbständiger Berater auf dem Gebiet der Life Sciences, (BL, bisher)
- Dr. Sibylle Schürch, Juristin (BS, bisher)
- Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft (BL, bisher)
Die Wahl der neuen Mitglieder erfolgt nachdem Dr. René Imhof, Dr. Dominik Koechlin und Walter Mundschin auf Ende der laufenden Amtsperiode ihren Rücktritt erklärt haben. Die Regierungen danken den abtretenden Mitgliedern des Universitätsrates für ihren langjährigen Einsatz zum Wohle der Universität und der Region.
Der Universitätsrat ist das oberste Entscheidungs- und Aufsichtsorgan der Universität. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Führung der Universität und somit für die Umsetzung des Leistungsauftrags der Trägerkantone und die Einhaltung des Budgets. In Absprache mit den universitären Gremien und insbesondere mit dem Rektorat definiert er die strategische Ausrichtung und die Entwicklungsschwerpunkte der Universität, regelt die Organisation der Universität in einem Statut, legt die Personalpolitik fest und überwacht die Qualität der Leis-tungen der Universität.
Gemäss Staatsvertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel besteht der Universitätsrat aus neun oder elf stimmberechtigten Mitgliedern und setzt sich zusammen aus Persönlichkeiten aus Gesellschaft und Politik, Bildung und Wissenschaft, Wirtschaft sowie Kultur. Mit beratender Stimme gehören dem Universitätsrat zudem der Rektor, der Verwaltungsdirektor sowie der Sekretär des Universitätsrates an.
Die Amtszeit des Universitätsrates, die jeweils eine Leistungsauftragsperiode der Universität umfasst, dauert von 2014 bis 2017.