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Der Regierungsrat hat die Umsetzung des neuen Bewertungs- und Lohnsystems verabschiedet

Medienmitteilung

Regierungsrat

Ab 1. Februar 2015 gilt beim Arbeitgeber BASEL-STADT sowie bei der BVB und bei den IWB ein aktualisiertes System für die Bewertung der Arbeitsstellen. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2014 sämtliche Stellen auf die neuen Richtpositionen und Lohnklassen überführt.

Das Lohngesetz des Kantons Basel-Stadt schreibt vor, dass das Bewertungs- und Lohnsystem dem Wandel in der Arbeitswelt anzupassen ist. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Berufe und Ausbildungen stark gewandelt. Im Rahmen des Projekts Systempflege wurde diesem Wandel Rechnung getragen. Die Tätigkeiten und Anforderungen lassen sich kaum mehr mit der Situation von 40 Jahren vergleichen, als das bisherige Bewertungssystem des Kantons Basel-Stadt entstanden ist. Im Projekt Systempflege wurden die Grundlagen für die Bewertung (Stellenbeschreibungen, Einreihungsplan und Modellumschreibungen) überarbeitet und aktualisiert. Diese Instrumente bilden bereits bisher die Grundlage für die Bewertung und Zuordnung von Stellen. Eine Anpassung des Lohngesetzes war nicht nötig. Unangetastet bleiben damit die Einteilung in 28 Lohnklassen mit den 31 Stufen, der Stufenanstieg bei zunehmendem Dienstalter und der Teuerungsausgleich.

Insgesamt wurden rund 3‘500 Funktionen knapp 13‘000 Personen zugewiesen (inkl. BVB/IWB). Das Ziel, die Anschlussfähigkeit des aktualisierten Systems, wurde dabei bestätigt. Die deutliche Mehrheit der Stellen (rund 66%) verbleibt in der gleichen Lohnklasse. Bei rund 22% der Stellen erfolgt eine Lohnklassenerhöhung und 12% der Stellen erfahren eine Lohnklassenreduktion. Wird eine Stelle einer tieferen Lohnklasse zugeordnet, wird der Frankenbesitzstand gewährleistet.

Die zu erwartenden unmittelbaren Kosten durch die Überführung belaufen sich gemäss Hochrechnung (Stand September 2014) auf 19,5 Mio. Franken. Darin enthalten sind ca. 7,4 Mio. Franken für die Lehrpersonen der Volksschulen, welche sich mehrheitlich durch die Umsetzung von HarmoS ergeben. Die Mehrkosten bei der BVB belaufen sich gemäss Hochrechnung auf 0,4 Mio. Franken und bei der IWB auf 0,6 Mio. Franken. Die Umsetzung der Systempflege bei den Gerichten wird bis nach der Einführung der Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes zurückge-stellt.

Die genannten Kosten von 19,5 Mio. Franken stellen das zu erwartende Maximum dar: Während die Mehrkosten durch Höhereinreihungen sofort wirksam werden, machen sich die Einsparungen durch Tiefereinreihungen erst im Zeitablauf – mit Abschmelzen und Entfall des Besitzstandes – bemerkbar. Die langfristigen Kosten der Departemente liegen bei ca. 13,4 Mio. Franken pro Jahr, was ca. 1,25% der Lohnsumme entspricht.

Die Umsetzung der Systempflege erfolgt per 1. Februar 2015. Bis zu diesem Zeitpunkt werden sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgebers BASEL-STADT, inkl. der Betriebe BVB und IWB, über die Zuordnungsergebnisse persönlich informiert.

Weitere Auskünfte

Wiedemann Andrea, Tel. +41 61 267 99 40 Leiterin Zentraler Personaldienst Finanzdepartement Basel-Stadt