Der Regierungsrat hat Entlastungsmassnahmen 2016/2017 beschlossen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung Entlastungsmassnahmen per Budget 2016/2017 im Umfang von jährlich rund 65 Mio. Franken beschlossen. Die Departemente werden beauftragt, bis Ende Januar 2015 die Details auszuarbeiten und mit den allenfalls direkt Betroffenen vertrauliche Gespräche zu führen. Eine Information der Öffentlichkeit über die konkreten Massnahmen ist per Ende Januar 2015 vorgesehen.
Ausgangslage
Wie der Regierungsrat bereits mit dem Budget 2015 aufgezeigt hat, ist in den kommenden Jahren ohne Entlastungsmassnahmen mit einem strukturellen Defizit zu rechnen. Die Gründe dafür liegen hauptsächlich in den unerwartet hohen Steuerausfällen aufgrund der Unternehmenssteuerreform II von jährlich rund 70 Mio. Franken. Im Jahr 2016 kommt eine ausserordentliche, einmalige Belastung durch die vom Grossen Rat beschlossene Totalrevision des Pensionskassengesetzes von rund einer Milliarde Franken dazu. Der Finanzierungssaldo wird zudem durch den hohen Investitionsbedarf der nächsten Jahre belastet, so dass ohne Entlastungsmassnahmen die Einhaltung der maximalen Nettoschuldenquote gefährdet ist.
Entlastungsmassnahmen 2016/2017 und Generelle Aufgabenüberprüfung
Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, die laufende Generelle Aufgabenüberprüfung zu nutzen, um die notwendigen Entlastungsmassnahmen einzuleiten. Er hat dazu eine Entlastungs-Vorgabe für die Jahre 2016 und 2017 von rund 65 Millionen Franken beschlossen und nutzt damit die Vorteile der beiden Vorgehensweisen: Mit der klaren Entlastungsvorgabe von 65 Millionen Franken hat er den Departementen auf der Basis der finanzpolitischen Notwendigkeit ein verbindliches Ziel gesetzt, was die Höhe der Entlastung anbelangt. Auf Basis der entsprechenden Vorschläge der Departemente hat der Regierungsrat eine sorgfältige Aufgabenüberprüfung durchgeführt und konkrete Massnahmen identifiziert, die zu einer nachhaltigen Entlastung des Staatshaushaltes führen. Dies wäre bei einer kurzfristigen Sparübung schon per Budget 2015 nicht gewährleistet gewesen.
Weiteres Vorgehen
Die Departemente haben Bereiche identifiziert, in denen eine Kostenreduktion für den Kanton erzielt werden kann. In gewissen Bereichen wird dies auch zu einer Leistungsreduktion oder zu einer Kostenverlagerung führen. Der Regierungsrat hat nun die Departemente beauftragt, die Entlastungsmassnahmen bis Ende Januar 2015 zu konkretisieren und ihre Umsetzbarkeit, zum Teil auch nach Rücksprache mit den direkt Betroffenen, zu prüfen. Wo die einzelnen Massnahmen mit Gesetzesänderungen verbunden sind, werden die entsprechenden Vorlagen an den Grossen Rat erarbeitet.
Der Regierungsrat wird die Öffentlichkeit voraussichtlich Ende Januar 2015 detailliert über die konkreten Entlastungsmassnahmen informieren. Damit bleibt genügend Zeit, um die politische Diskussion zu den Entlastungsmassnahmen 2016/2017 geordnet in die Behandlung des Budgets 2016 einfliessen zu lassen.