Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat…
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Oskar Herzig, SVP) betreffend „steuerliche Anreize für Unternehmen, welche sich neu im Kanton Basel-Stadt ansiedeln wollen“ als erledigt abzuschreiben. Das kantonale Steuergesetz sieht schon heute die Möglichkeit von Steuererleichterungen für neu zugezogene Unternehmen vor. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- die Verordnung zum kantonalen Finanzhaushaltgesetz angepasst. Damit in Zukunft der Kanton Basel-Stadt vermehrt dem Anspruch der neuen Rechnungslegung nach einer Darstellung der Vermögenslage gemäss den tatsächlichen Verhältnissen gerecht werden kann, sind die Aktivierungsgrenzen im Hoch- und Tiefbau analog den übrigen Anlagenkriterien von 300‘000 auf 50‘000 Franken gesenkt worden. (Auskunft: Dr. Peter Schwendener, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 01)
- den Nutzungsplan/Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5721 des Tiefbauamts betreffend der Gestaltung des Erlkönigwegs und des Goldbachwegs, neuer Strassenlinien entlang des Erlkönigwegs, neuer Bau- und Strassenlinien entlang des Goldbachwegs, neuer Baulinien der Baufelder B5 und B6 /Schulhaus) sowie betreffend Aufhebung von Bau- und Strassenlinien im Gebiet Erlenmatt genehmigt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der an das Projekt anstossenden Liegenschaften werden separat informiert. Der Grosse Rat hatte mit dem Bebauungsplan Nr. 172 für das Gebiet Erlenmatt festgesetzt, welche Flächen der baulichen Nutzung, der Erschliessung der Baufelder, als öffentliche Parkanlagen oder als öffentliche Flächen dienen. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 69)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Vorlage zur Revision des Mineralölsteuergesetzes abgelehnt. Die Steuerbefreiung für Pistenfahrzeuge stellt eine ungerechtfertigte Privilegierung dar, die nicht im öffentlichen Interesse liegt und auch kein probates Mittel zur Tourismusförderung ist. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der Motion „Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen“ abgelehnt. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass die Schaffung neuer Fahrzeugkategorien unnötig und systematisch nicht nachvollziehbar ist. Zudem bestehen Bedenken gegen die geplanten Erleichterungen im Bereich der Fahrerausbildung und der technischen Vorgaben. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Bernhard Frey Jäggi, Leiter Verkehr, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 72 22)
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/beschluesse im Wortlaut veröffentlicht.