Massnahmenpaket für eine verbesserte Sauberkeit und zur Abfallvermeidung in Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat will mit einem Massnahmenpaket die Sauberkeit in Basel verbessern. Er schlägt dem Grossen Rat zwei wesentliche Änderungen des kantonalen Umweltschutzgesetzes vor: An allen öffentlichen Veranstaltungen soll das Mehrwegsystem angewendet werden, und die Kehrichtentsorgung soll auf das Containersystem umgestellt werden. Für die flächendeckende Einführung von Unterflurcontainern beantragt er dem Grossen Rat einen Rahmenkredit von 26,5 Millionen Franken.
Realisierung des Fünf-Säulen Konzepts für mehr Sauberkeit Basel soll sauberer werden und es soll weniger Abfall anfallen. Nachdem die Umsetzung der ersten drei Massnahmen des bereits vorgestellten "Fünf-Säulen-Konzepts" (vgl. dazu die Medienmitteilung vom 7. Februar 2012) bereits in vollem Gang ist („Intensivierung der Reinigung", "forcierte Prävention", "verstärkte Repression"), gilt es jetzt auch, die beiden letzten Massnahmen ("Einbezug des Gewerbes" und "saubere Veranstaltungen") umzusetzen. So sollen an allen öffentlichen Veranstaltungen Esswaren und Getränke nur noch mit dem Mehrwegsystem angeboten werden. Zudem müssen Take-away Anbieter mindestens einen Abfallkübel aufstellen und auf eigene Kosten leeren. Dafür sind gesetzliche Grundlagen im kantonalen Umweltschutzgesetz nötig.
Mit dem Mehrwegsystem werden öffentliche Veranstaltungen qualitativ aufgewertet und das Abfallaufkommen wird um bis zu 70 Prozent reduziert. Je nach Art des Anlasses sind verschiedene Systeme möglich:
- Traditionelle (Mehrweg)-Gläser und Porzellangeschirr
- Bruchsicheres Mehrweggeschirr: abwaschbare Mehrwegbecher und -teller aus Kunststoff, Verschliessbare PET-Flaschen mit Pfandchip
- System "Packs ins Brot" oder eine kleine Serviette ohne Wegwerfunterlage
Das Mehrwegsystem soll für alle Arten von öffentlichen Veranstaltungen auf Allmend sowie Veranstaltungen auf privatem Grund mit mehr als 500 Besuchenden gelten. Zudem soll der Regierungsrat die Kompetenz erhalten, rund um gewisse Veranstaltungen einen Perimeter festzulegen, in dem ebenfalls das Mehrwegsystem gilt (z.B. um das Stadion St. Jakob-Park). Eine Ausnahme ist für die Fasnacht vorgesehen, weil dort ohnehin viel Abfall anfällt. Weitere Ausnahmen sind möglich, wenn der Einsatz von Mehrweggeschirr nicht sinnvoll ist, etwa für die Läufer/-innen eines Marathons, Kuchenstände von Schulklassen etc.
In Deutschland sowie in anderen Städten der Schweiz (Bern, Thun, Freiburg) besteht die Pflicht zu Mehrwegsystemen für Veranstaltungen seit längerem; sie hat sich auch bei sehr grossen Anlässen (mit mehr als 100'000 Besuchenden) bewährt. In Basel wird das Mehrwegsystem bereits heute an rund der Hälfte aller Veranstaltungen verwendet (wer staatliche Subventionen oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt, ist dazu verpflichtet). Die Erfahrungen sind durchwegs positiv. In Absprache mit der Wirtschaft ist zudem die Regelung entwickelt worden, dass Take-away-Betriebe vor ihren Verkaufsstellen während den Öffnungszeiten genügend Abfalleimer aufstellen und diese selber entleeren müssen. Für die meisten Take-away-Läden ist es bereits heute eine Selbstverständlichkeit, einen oder zwei Abfalleimer für ihre Kundschaft bereit zu halten.
Formell werden im Umweltschutzgesetz Basel-Stadt zudem zwei Kompetenzen des AUE neu aufgenommen: Zum einen geht es um die bereits auf Verordnungsstufe enthaltene Regelung, dass das Amt für Umwelt und Energie zusätzlich zur Polizei Übertretungen, wie Littering, illegale Abfallentsorgung, unzeitige Bereitstellung von Abfällen und wildes Plakatieren mit Busse ahnden kann. In diesem Zusammenhang soll jetzt auch formell auf Gesetzesstufe festgehalten werden, dass das Amt für Umwelt und Energie befugt ist, nicht zugelassene Gebinde sowie unzeitig bereitgestellte gebührenpflichtige Abfallsäcke (Bebbi-Säcke) zur Ermittlung der Verantwortlichen zu öffnen.
Containersystem für die Abfallentsorgung in Basel In den nächsten Jahren soll in Basel die Abfallentsorgung vollständig auf unterirdische Container umgestellt werden: Die Abfallsäcke (Bebbi-Säcke) sollen von den Haushalten zu den über die ganze Stadt verteilten Unterflurcontainern gebracht werden. Dank der Entsorgung mittels Containern können die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Geschäfte ihren Abfall rund um die Uhr entsorgen. Die Abfallsäcke müssen nicht mehr bis zum nächsten Abfuhrtag in der Wohnung, im Keller oder auf dem Balkon zwischengelagert werden. Die Umstellung leistet ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Stadtsauberkeit. Die zwei Mal wöchentlich bereitgestellten Abfallsäcke verschwinden aus dem Stadtbild. Ebenso werden die unzeitig (zu früh oder zu spät) bereitgestellten Bebbi-Säcke, die tagelang herumliegen und häufig von Tieren aufgerissen werden, der Vergangenheit angehören. Insbesondere wird aber auch die Gesundheit der Mitarbeitenden der Stadtreinigung geschont: Da die Container mechanisch entleert werden, entfällt künftig die hohe körperliche Belastung beim Aufladen von Hand. Das heutige Entsorgungssystem führt zu einer hohen krankheitsbedingten Ausfallquote dieser Mitarbeitenden.
Das Netz der Unterflurcontainer soll so dicht sein, dass die Distanz zu jeder Haustür höchstens 100 Meter beträgt. In der Stadt Zürich wurde ein gemischtes System mit Unterflur- und Rollcontainern bereits eingeführt; es hat sich bewährt. Auch im Erlenmattquartier bestehen bereits Unterflurcontainer. Die Erfahrungen der Bewohnerinnen und Bewohner wurden nach einer Betriebszeit von zwölf Monaten mittels Fragebogen erhoben. 97.5 Prozent erachteten das Handling und die Angewöhnung an das neue System als sehr gut beziehungsweise leicht. Für Papier und Karton sowie für Altmetall wird es nach wie vor separate Abfuhren geben. Für Glas und Büchsen bleiben die bestehenden Sammelstellen erhalten. Grüngut wird weiterhin auf Bestellung abgeholt und Bioabfälle, die nicht selber kompostiert werden, können zu den Bioklappen gebracht werden. Da Sperrgut nicht in die Unterflurcontainer geworfen werden kann; muss es wie bisher beim Tiefbauamt zur Abholung angemeldet werden; es kann aber auch zu den beiden Recyclingcentern gebracht werden.
Die Verpflichtung zur Abfallentsorgung in Containern wird im kantonalen Umweltschutzgesetz verankert. Für die Erstellung aller Unterflurcontainer ist eine Übergangszeit von fünf bis zehn Jahren vorgesehen. Dazu sind Investitionen in der Höhe von 26.5 Millionen Franken notwendig, welche im Lauf der nächsten sieben Jahre anfallen. Der Regierungsrat beantragt dafür dem Grossen Rat einen entsprechenden Rahmenkredit. Zur Finanzierung kann eine Rückzahlung der IWB in der Höhe von rund 20 Millionen Franken eingesetzt werden. Die Rückzahlung ist die Folge eines Überschusses bei den Verbrennungsgebühren in den letzten Jahren; sie soll direkt in die Abfallrechnung einfliessen beziehungsweise der Bevölkerung von Basel zugute kommen. Nach der vollständigen Einführung der Abfallentsorgung mit Unterflurcontainern wird der Aufwand für die Abfallentsorgung jährlich um rund eine Million Franken abnehmen.