Neubau Wohnheim Belforterstrasse
MedienmitteilungRegierungsrat
Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) betreibt an der Burgfelderstrasse ein Heim für Menschen mit schwersten körperlichen und mehrfachen Behinderungen. Dieses wurde im Jahr 2001 als Pilotprojekt auf dem Areal des Felix Platter Spitals in den Räumen einer ehemaligen Langzeitpflegestation eröffnet und soll nun durch einen Neubau an der Belforterstrasse ersetzt werden. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat einen entsprechenden Projektierungskredit beantragt.
Das bestehende Wohnheim Burgfelderstrasse befindet sich heute in einem Gebäude an der Burgfelderstrasse, das ursprünglich als Provisorium für die geriatrische Abteilung des Felix Platter-Spitals gebaut wurde. Das Gebäude befindet sich mittlerweile in einem schlechten baulichen Zustand und die vorhandenen Räumlichkeiten bieten den Menschen mit einer schweren körperlichen Behinderung oder Mehrfachbehinderung mit hohem Assistenzbedarf weder den notwendigen Wohnraum noch die ihnen angemessenen Privatsphäre. Das Wohnheim an der Burgfelderstrasse soll durch einen Neubau an der Belforterstrasse ersetzt werden.
Der Ersatzneubau soll den grösstenteils bettlägerigen Bewohnerinnen und Bewohnern ein adäquates und ihren Bedürfnissen angemessenes Lebensumfeld abseits vom Spitalalltag bieten, gleichzeitig aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnheims das notwendige Arbeitsumfeld bieten, um die erforderliche professionelle Betreuung und Pflege gewährleisten zu können.
Der Raumbedarf für das Wohnheim an der Belforterstrasse wurde durch den Nutzer auf der Grundlage der langjährigen Erfahrung im Wohnheim Burgfelderstrasse definiert: Das neue Heim umfasst vier getrennte Wohngruppen mit grosszügigen Loggien für insgesamt 24 Bewohner/innen, dazu Therapieräume, Gemeinschaftsräume, eine Betriebsküche sowie die nötigen Personal- und Nebenräume. Die einzelnen Wohngruppen sind voneinander autonom, und die jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner sollen sich in ihrer Wohngruppe zu Hause fühlen.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat dafür finanzielle Mittel in Höhe von rund 400‘000 Franken für die Projektierung des Bauvorhabens. Das Bauvorhaben soll bis 2018 realisiert werden.