Neue Verordnung über die Tagesstrukturen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine neue Tagesstrukturenverordnung erlassen. Das Schulgesetz sieht vor, dass in der Volksschule ein unterrichtsergänzendes Betreuungsangebot gewährleistet wird. Für die neue Sekundarschule muss deshalb ein angepasstes Tagesstrukturenangebot umgesetzt werden. Gleichzeitig werden die Beiträge der Erziehungsberechtigten an die höheren Kosten angepasst, der Kostendeckungsgrad kann so verbessert werden.
Die Tagesstrukturen sollen für die Jugendlichen frei zugänglich sein. Mit diesem niederschwelligen Angebot will die Schule eine attraktive und kostengünstige Alternative zu sonstigen Aufenthaltsmöglichkeiten sein. Durch die zusätzlichen Aktivitäten wie zum Beispiel Hausaufgabenunterstützung oder freiwilliger Schulsport sollen gerade auch bildungsferne Jugendliche an Angebote herangeführt werden, die ihre Interessen wecken und damit auch ihre Bildungschancen erhöhen. Dies kommt wiederum direkt der Schule und dem Unterricht zugute. Zur Umsetzung des angepassten Angebots hat der Regierungsrat eine neue Tagesstrukturenverordnung erlassen.
Damit der Kostendeckungsgrad der Tagesstrukturangebote verbessert werden kann, werden mit der neuen Verordnung auch die Beiträge der Erziehungsberechtigten (seit 2011 unverändert) angemessen erhöht. Neu werden die Erziehungsberechtigten Fr. 5.50 pro Stunde (bisher: Fr. 5.00), Fr. 1.10 als Anteil für das Frühstück (bisher: Fr. 1.00) und Fr. 5.00 als Anteil für das Mittagessen (bisher: Fr. 3.50) bezahlen. Neu besteht auch die Möglichkeit, dass eine Mahngebühr in der Höhe von Fr. 10.00 erhoben werden kann, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Beiträge nicht bezahlen oder die Möglichkeit, den Betreuungsplatz an andere weiterzugeben, wenn die Beiträge für mehr als zwei Monate nicht bezahlt wurden.
Die neue Tagesstrukturenverordnung wird am 1. August 2015 wirksam.