Regierungsrat verabschiedet Vernehmlassungsentwurf zur Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Das aktuelle Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) stammt aus dem vorletzten Jahrhundert und ist nach zahlreichen Teilrevisionen unübersichtlich und veraltet. Die Totalrevision des GOG bereinigt aber nicht nur dessen Struktur und verbessert damit die Lesbarkeit dieses zentralen «Handwerksinstruments» der Basler Gerichte, sondern bringt auch in inhaltlicher Hinsicht zahlreiche Anpassungen an eine zeitgemässe Gerichtsorganisation.
Im Grundsatz knüpft das neue GOG vielfach an bewährten kantonalen Rechtstraditionen an und entwickelt damit die Grundlage der anerkanntermassen hohen Qualität der baselstädtischen Rechtsprechung substantiell weiter. Eine funktionierende Judikative stellt letztlich nicht nur einen Grundpfeiler moderner Staatlichkeit, sondern auch einen wichtigen Standortfaktor sowohl für die Bevölkerung als auch für die Wirtschaft dar.
Die neue Kantonsverfassung von 2005 verlangt eine unabhängige Justizverwaltung. Entsprechend werden mit dem neuen GOG die Kompetenzen der Gerichte in betrieblichen Belangen gestärkt und hierfür ein neuer Gerichtsrat geschaffen. Auch wird im neuen GOG die Motion Heer umgesetzt, welche die Wahl der Richterinnen und Richter neu nicht mehr durch das Volk, sondern den Grossen Rat sowie die Aufhebung der Unterscheidung in ordentliche Richterinnen und Richter sowie Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter mit sich bringt. Auf die Einführung eines Handelsgerichtes wird verzichtet.
Nach aktueller wie neuer Fassung organisiert das GOG neben der Judikative auch die der Exekutive zugehörige Staatsanwaltschaft. Obwohl im konkreten Fall einer Strafverfolgung unabhängig, untersteht die Staatsanwaltschaft weiterhin dem Regierungsrat und bleibt dem zuständigen Justiz- und Sicherheitsdepartement administrativ angegliedert. Damit erfahren die Grundsätze zur Organisation und zur Aufsicht der Staatsanwaltschaft keine Änderungen. Der vorliegende Ratschlagsentwurf präzisiert aber die entsprechenden Bestimmungen und schafft im Einzelnen neue Instrumente, welche die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft sowie die Wahrnehmung der Aufsicht durch den Regierungsrat gleichermassen stärken.
Mit der Ausarbeitung des Entwurfs des neuen GOG hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement 2011 Prof. Dr. Thomas Sutter-Somm, Ordinarius für Zivilrecht und Zivilprozessrecht an der Universität Basel, beauftragt. Zur Weiterentwicklung und Anpassung des Expertenentwurfs wurden die Gerichte und die Staatsanwaltschaft beigezogen. Das Präsidialdepartement hat den Teil Justizverwaltung federführend betreut. Ein Meinungsaustausch fand bereits auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Advokaten- und der Notariatskammer statt. Das Ergebnis dieser Arbeiten soll nunmehr den interessierten Kreisen zur Stellungnahme unterbreitet werden.
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement führt die öffentliche Vernehmlassung in der Form einer konferenziellen Anhörung durch. Mit dieser Anhörung soll den interessierten Kreisen Gelegenheit gegeben werden, die relevanten Anliegen direkt bei der zuständigen Fachstelle anzubringen. Diese Anhörung findet am Montag, 31. März 2014, im Spiegelhof, statt. Schriftliche Eingaben bleiben möglich und sind ebenso bis zum 31. März 2014 beim Justiz- und Sicherheitsdepartement einzureichen. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Internetseite des Regierungsrates abrufbar (www.regierungsrat.bs.ch/Vernehmlassungen).
Die ersten Gerichtswahlen nach neuem Recht werden wegen den im Herbst 2015 stattfindenden nationalen Wahlen nicht vor 2016 durchgeführt werden können. Die aktuelle Amtsperiode wird deshalb entsprechend verlängert.