Strafrechtliche Abklärungen betreffend Nebeneinkünfte von Regierungsräten
MedienmitteilungStaatsanwaltschaft
Die Abteilung Wirtschaftsdelikte der Staatsanwaltschaft nahm nach der Veröffentlichung des Berichts der Finanzkontrolle über die Spezialprüfung 2014 im Bereich Nebeneinkünfte der amtierenden Regierungsräte von Amtes wegen eingehende Abklärungen betreffend die Frage eines allfällig strafbaren Verhaltens wegen Verdachts des Betruges und der Urkundenfälschung vor. Basis dieser Abklärungen bildeten der Bericht der Finanzkontrolle vom 9. Juli 2014 sowie die von der Finanzkontrolle erhobenen Unterlagen.
Die Abklärungen gegen alle amtierenden Regierungsräte ergaben, dass eindeutig keine strafrechtlichen Verdachtsmomente vorliegen. Demzufolge hat die Staatsanwaltschaft eine Nichtanhandnahme gemäss Art. 310 StPO verfügt.
Anders stellt sich die Situation bei alt Regierungsrat Carlo Conti dar, weshalb in diesem Zusammenhang das am 30. Juli 2014 eröffnete polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betruges und Urkundenfälschung nach wie vor weiter geführt wird.