Unternehmenssteuerreform III: Regierungsrat fordert Einführung einer Lizenzbox und angemessene Kompensation
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat seine Stellungnahme zum Bericht der Projektorganisation betreffend Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Er fordert, dass der Bund eine für alle Kantone verbindliche Lizenzbox einführt, damit die Investitionssicherheit für den Werkplatz erhalten bleibt. Als Kompensation für die von der Reform am stärksten betroffenen Wirtschaftszentren verlangt er die Reduktion des Gewichts der Unternehmensgewinne im neuen Finanzausgleich und die Erhöhung des Kantonsanteils an der Bundessteuer der Unternehmen. Darüber hinaus fordert er, bei der Gegenfinanzierung die Bevölkerung nicht zu belasten.
Die Kantone besteuern heute Erträge der Unternehmen aus dem Ausland reduziert. Dieses Modell macht die Schweiz steuerlich attraktiv; es ist aber international nicht mehr akzeptiert. Die Projektorganisation von Bund und Kantonen hat mit Bericht vom 11. Dezember 2013 ihre Empfehlungen zum weiteren Vorgehen veröffentlicht.
Für den Kanton Basel-Stadt und die ganze Region ist die anstehende Reform der Unternehmensbesteuerung von hoher Bedeutung. International ausgerichtete und innovative Unternehmen bilden mit ihren zahlreichen Arbeitsplätzen und Steuergeldern ein zentrales Element unserer Volkswirtschaft. Der Regierungsrat setzt sich dafür ein, dass der Kanton Basel-Stadt ein attraktiver Standort bleibt und dem Staat gleichzeitig die nötigen Mittel zukommen. Er hat in seiner heutigen Sitzung seine Stellungnahme zum Bericht der Projektorganisation verabschiedet und stellt folgende Forderungen:
1. Einführung einer für alle Kantone verbindlichen Lizenzbox
Bereits 11 europäische Staaten in Europa haben eine Lizenzbox eingeführt, mit der Erträge aus innovativen Aktivitäten reduziert besteuert werden. Solange in Europa dieses Instrument verbreitet ist, kann auch die Schweiz nicht darauf verzichten. Eine wettbewerbsfähige und international kompatible Lizenzbox, die für die Kantone einheitlich festgelegt wird, erhält die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und reduziert die Einnahmeverluste des Staates.
2. Anpassung des Neuen Finanzausgleichs (NFA) an die neuen Rahmenbedingungen
Die Wirtschaftsstandorte werden im NFA schon heute über Gebühr belastet; sie tragen auch die Hauptlast der anstehenden Reform. Das Gewicht der Gewinne der Unternehmen im NFA soll deshalb vermindert werden; in Zukunft soll es der tatsächlichen Ausschöpfbarkeit entsprechen. Gewinne, die innerhalb einer Box erzielt werden, sind im NFA zusätzlich tiefer zu gewichten.
3. Erhöhung des Kantonsanteils der direkten Bundessteuer der Unternehmen
Die Wirtschaftszentren mit hohen Zentrumslasten und deshalb tendenziell höheren Steuersätzen sind die Hauptbetroffenen der anstehenden Reform. Der Regierungsrat verlangt vom Bund, dass er sich an den Kosten der Reform angemessen beteiligt. Am sinnvollsten wäre eine Erhöhung des Kantonsanteils der direkten Bundessteuer der Unternehmen. Damit wird den Wirtschaftsstandorten im Interesse der Schweiz der nötige Spielraum gegeben, um weiterhin die auch für die Unternehmen wichtigen Leistungen zu finanzieren.
4. Reform entlasten: Verzicht auf nicht zielgerichtete Massnahmen
Die bevorstehende Reform ist komplex und volkswirtschaftlich bedeutend; sie darf nicht mit einem Überladen der Agenda gefährdet werden. Der Regierungsrat plädiert deshalb für einen Verzicht auf Massnahmen, die nicht zielgerichtet sind und insbesondere für einen Verzicht auf die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer. Die dafür nötigen Mittel von bis zu einer Milliarde Franken können im Rahmen der Reform sinnvoller eingesetzt werden.
5. Keine Gegenfinanzierung zu Lasten der Bevölkerung
Für eine allfällige Gegenfinanzierung stehen Massnahmen bei den juristischen Personen bzw. bei den Aktionären der Firmen (Korrekturen beim Teilbesteuerungsverfahren der Dividenden, weitere Prüfung der Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer) im Zentrum.
Die Arbeiten der Projektorganisation schaffen die Basis dafür, damit die Attraktivität des Standorts Schweiz erhalten, die internationale Akzeptanz gestärkt und die nötigen Einnahmen gesichert werden. Als subsidiäre Massnahme können die Kantone auf Gewinnsteuersenkungen zurückgreifen. In welchem Umfang begleitend Gewinnsteuersenkungen notwendig sind, lässt sich erst beurteilen, wenn die Ersatzmassnahmen konkretisiert sind.
Der Regierungsrat misst der Planungssicherheit für öffentliche Hand und Unternehmen eine hohe Bedeutung zu. Der Kanton will deshalb die Praxis beibehalten, dass die Unternehmen im Falle eines Statuswechsels stille Reserven aufdecken können. Darüber hinaus ist es im Interesse aller Beteiligten, dass der Bund die anstehende Reform nun rasch konkretisiert.