Vorsicht vor verschiedenen Betrugsformen
MedienmitteilungStaatsanwaltschaft
Mehrere Personen erstatteten in den letzten Wochen Anzeige wegen Betrugsdelikten im Internet, bei welchen sie um mehrere zehntausend Franken geschädigt worden sind. In folgenden Bereichen ist besondere Vorsicht geboten:
1. Verkauf von Gegenständen
Die Täter kontaktieren Personen, welche auf einer Internetplattform Gegenstände zum Verkauf anbieten. Zwecks vermeintlicher Verifikation des Verkäufers verlangen sie eine Kopie von dessen Ausweis (Pass, ID). In der Folge beantragen die Täter mit diesen Ausweiskopien online eine Kreditkarte. Zuvor haben sie Liegenschaften ausgekundschaftet, in welchen sich nicht angeschriebene Briefkästen befinden. Diese beschriften sie mit dem Namen des Geschädigten und warten, bis von der Post die Kreditkarte und der Pin-Code in den Briefkasten eingeworfen werden. Anschliessend werden damit teils grössere Geldbezüge getätigt. Ebenfalls werden Ausweiskopien verlangt, um Smartphones kaufen zu können.
2. Single-Börse / Partnerschaftsvermittlung
Alleinstehende Personen, welche jemanden kennen lernen möchten, werden aufgrund ihres Inserats bei einer Partnervermittlung bzw. in sozialen Netzwerken kontaktiert. In der Folge werden, teils über einen längeren Zeitraum hinweg, E-Mails und SMS ausgetauscht. Ziel der Täter, welche sehr eloquent, gebildet und freundlich auftreten, ist, das Vertrauen der inserierenden Person zu gewinnen. Eine Begegnung wird immer wieder aus fadenscheinigen Gründen hinausgezögert. Nach einer gewissen Zeit täuscht der Täter eine akute Notlage vor und ersucht um eine vorübergehende finanzielle Unterstützung. Dadurch erschleichen sich die Täter mehrere zehntausend Franken, welche nie mehr zurückbezahlt werden.
3. Mietbetrug
Nach wie vor werden Wohnungsinserate von Betrügern im Internet publiziert, welche nicht existierende Wohnungen oder bereits vermietete Objekte anbieten. Die Mietzinse liegen häufig wesentlich unter den üblichen Marktpreisen. Melden sich Interessenten auf das Inserat, erhalten sie in der Regel Fotos der angeblich freien Wohnung und der Liegenschaft. Eine Besichtigung der Wohnung wird entweder nur bei vorgängiger Überweisung eines Depots auf ein ausländisches Bankkonto, oder über >>money-transmitters<< (Geld- und Wertübertragungsfirmen) in Aussicht gestellt.
Eine zweite Variante besteht darin, dass ein Kurier vor der vermeintlichen Besichtigung bzw. dem Bezug der Wohnung den Wohnungsschlüssel übergibt, selbstverständlich nur gegen Hinterlegung einer Kaution. Die >>Vermieter<< können meistens nicht über Festnetzanschlüsse, sondern nur über E-Mailadressen erreicht werden. Persönlich treten sie nie in Erscheinung, weil sie immer gerade anderweitig beschäftigt sind. Sie können auch keinen Nachweis über die Besitzverhältnisse der Wohnung erbringen. Eine Rückerstattung der Vorauszahlung wird jeweils bei Vertragsabschluss bzw. Wohnungsbezug in Aussicht gestellt. Die >>Vermieter<< drängen häufig auf sofortigen Vertragsabschluss. Die Inserate und >>Verträge<< sind teilweise in fehlerhaftem Deutsch oder Englisch abgefasst.
4. Erbschaften
Personen werden von vermeintlichen ausländischen Anwaltskanzleien in gutem Deutsch bzw. Englisch entweder per Mail oder mit einem Brief angeschrieben. Diese teilen mit, dass ein Klient von ihnen gestorben sei und mehrere Millionen Dollar, jedoch kein Testament, hinterlassen hat. Die >>Anwaltskanzlei<< erklärt, dass der Verstorbene den gleichen Nachnamen wie der Empfänger des Schreibens habe und man bei der Suche nach Verwandten auf ihn gestossen sei. Um das Erbe verteilen zu können, wird der Empfänger ersucht, sich per Mail bzw. Fax zu melden. In der Folge entsteht ein reger Schriftverkehr, bei welchem letztendlich der vermeintliche Erbe aufgefordert wird, zwecks Deckung verschiedener Kosten einen gewissen Betrag auf eine ausländische Bank zu überweisen, weil erst dann die Erbschaft ausbezahlt werden könne. Kurz nach der Überweisung bricht dann der Kontakt ab.
Empfehlungen der Staatsanwaltschaft
1. Überweisen Sie keine Dokumente bzw. Kopien von Ausweisen an Ihnen unbekannte Personen;
2. Leisten Sie auf keinen Fall Zahlungen an Personen, die Sie nicht persönlich kennen;
3. Wollen Sie eine Wohnung mieten, so überweisen Sie erst dann eine Kaution oder Vorauszahlung, wenn Sie das Objekt besichtigt haben und wenn die Besitzverhältnisse geklärt sind;
4. Überweisen Sie keine Beträge, damit vermeintliche Zahlungen ausgelöst werden. Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Erbschaften, so kann Ihnen die zuständige Behörde Auskunft geben.
Personen, die in ähnlicher Art und Weise geschädigt worden sind bzw. sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Basel-Stadt, Tel. 061 267 71 11, oder mit der nächsten Polizeiwache in Verbindung zu setzen.