Vorwürfe gegen Rettungschef, keine Urkundenfälschung
MedienmitteilungStaatsanwaltschaft
Am 31.10.2014 erschien in der Basler Zeitung ein Artikel unter dem Titel >>Verdacht auf Urkundenfälschung – Gewerkschaft Syna erhebt Vorwürfe gegen
Rettungs-Chef Dominik Walliser und sein Arbeitszeitmodell<<.
Die Staatsanwaltschaft hat aufgrund der erhobenen Vorwürfe von Amtes wegen verschiedene Abklärungen getätigt sowie Dokumente geprüft. Die Prüfung ergab, dass im Zusammenhang mit dem neuen Arbeitszeitreglement der Berufsfeuerwehr zwei Auszüge eines Berechnungsmodells abgebildet waren, welche bis auf die Faktoren >>Samstage<< und >>Werktage<< weitgehend identisch waren. Offenbar sind mehrere und leicht unterschiedliche Versionen und Entwürfe des Berechnungsmodells vorhanden. Aufgrund der im Artikel geschilderten Umstände äusserte die Gewerkschaft Syna den Vorwurf wegen Verdachts der Urkundenfälschung.
Der Verdacht auf eine mögliche Urkundenfälschung erhärtete sich jedoch nicht. Tatsächlich handelte es sich bei den betreffenden Dokumenten um Entwürfe, die im Verlaufe der Erarbeitung des neuen Arbeitsreglements zum Teil noch Änderungen unterworfen waren.
Vorliegend fehlt es eindeutig an einem strafbaren Verhalten, das den Straftatbestand der Falschbeurkundung gemäss Art. 251 des Strafgesetzbuches erfüllten könnte. Die Abklärungen werden mit einer Nichtanhandnahme abgeschlossen.