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Der Kanton Basel-Stadt erwirbt die Liegenschaft Storchen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat dem Kauf der Liegenschaft Storchen am Fischmarkt 10 zugestimmt. Heute befindet sich die Liegenschaft im Besitz der AG zum Storchen, welche zu zwei Drittel dem Kanton und zu einem Drittel der Basler Kantonalbank gehört.

Heute gehört das Bürogebäude Storchen am Fischmarkt 10 der AG zum Storchen. Zum Gebäude gehören das Storchen Parking, das durch Parkhäuser Basel-Stadt betrieben wird, Geschäftsräumlichkeiten im Erdgeschoss und Büros in den übrigen Stockwerken, welche durch die Dienststellen des Finanzdepartements genutzt werden. Die AG zum Storchen gehört zu zwei Drittel dem Kanton Basel-Stadt und zu einem Drittel der Basler Kantonalbank.

Aufgrund der Public Corporate Governance Richtlinien überprüft der Kanton all seine Beteiligungen auf ihre Notwendigkeit. Zudem sehen die strategischen Zielsetzungen des Kantons vor, dass für langfristige Verwaltungsstandorte kantonseigene Gebäude zu bevorzugen sind. Seit Frühling 2015 befinden sich auch die Büros des Zentralen Personaldienstes und der Zentralen Informatikdienste an der Spiegelgasse 4 in unmittelbarer Nähe zum Storchen. Somit sind alle Dienststellen des Finanzdepartements am Fischmarkt angesiedelt. Aus diesen Gründen wird nun die Eigentümerstruktur am Storchen-Gebäude bereinigt. Nach dem Erwerb durch den Kanton Basel-Stadt wird der Regierungsrat dem Grossen Rat die Umwidmung der Liegenschaft, ohne Parking, ins Verwaltungsvermögen beantragen. Nach erfolgtem Verkauf wird die AG zum Storchen liquidiert und der Liquidationserlös kommt den beiden Eigentümern zu.

Weitere Auskünfte

Barbara Neidhart, Tel: 061-267 46 27 Leiterin Kommunikation und Marketing, IBS