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Kantonale Beiträge an die Prämienverbilligung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung werden in Basel-Stadt im kommenden Jahr um 2.3 Prozent steigen. Der Regierungsrat hat beschlossen, die Prämienbeiträge des Kantons für Haushalte mit bescheidenem Einkommen per 1. Januar 2016 in gleichem Umfang zu erhöhen.

Das Eidgenössische Departement des Innern hat über die Krankenversicherungsprämien 2016 für die ganze Schweiz informiert. Für Basel-Stadt steigen die Prämien durchschnittlich um 2.3% bei den Erwachsenen. Bei den jungen Erwachsenen steigen sie um 1.7% und bei den Kindern um 1.2%.

Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Prämienbeiträge. Diese werden vom Regierungsrat festgesetzt und jährlich im Licht der Prämienentwicklung überprüft. Der Regierungsrat hat beschlossen, die kantonalen Prämienbeiträge per 1. Januar 2016 zu erhöhen, um den Prämienanstieg für Versicherte mit bescheidenen Einkommen zu dämpfen. Kinder und junge Erwachsene, die Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten weiterhin mindestens die Hälfte der kantonalen Richtprämie. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV erhalten wie bisher die durchschnittliche kantonale Krankenversicherungsprämie vergütet.

Gesamthaft wird in Basel-Stadt für das Jahr 2016 mit Leistungen im Bereich der Prämienverbilligung im Umfang von 191 Mio. Franken gerechnet. Das entspricht rund einem Fünftel des Prämienvolumens für die Grundversicherung in Basel-Stadt. Der Bund beteiligt sich an diesen kantonalen Kosten mit ca. 57 Millionen Franken.

Die Beiträge an die Krankenversicherungsprämien werden auf Antrag vom Amt für Sozialbeiträge (ASB) ausgerichtet. Unabhängig von Einkommenshöhe und allfälligen Beiträgen des ASB haben die Versicherten die Möglichkeit, ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln oder ihre Prämienbelastung durch Beitritt zu einer besonderen Versicherungsform wie beispielsweise einem Hausarztmodell zu reduzieren.

Hinweise

Weitere Informationen sind auf der Homepage des ASB unter www.asb.bs.ch abrufbar.

Weitere Auskünfte

Dr. Antonios Haniotis, Tel. +41 61 267 86 39 Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt