Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat...
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Sibel Arslan betreffend „Anpassung des Wahlgesetzes (Quorum)“ dem Regierungsrat nicht zu überweisen. Dem Regierungsrat erscheint es fraglich, das erst kürzlich revidierte Wahlgesetz erneut zu ändern. Die Motion will die bei den Wahlen 2012 erstmals zur Anwendung gelangte Regelung des Wahlgesetzes, wonach eine Liste im fraglichen Wahlkreis zur Teilnahme an der Sitzverteilung in diesem Wahlkreis einen Stimmenanteil von vier Prozent erreichen muss, abändern. (Auskunft: Anina Weber, Leiterin Bereich Recht und Volksrechte, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christian Egeler, FDP) betreffend „Durchführung Schulsynode in unterrichtsfreier Zeit“ als erledigt abzuschreiben. Die Jahresversammlung der Kantonalen Schulkonferenz ist ein wichtiger Schulentwicklungstag, der den Dialog fördert und zur Erhaltung und Stärkung der Identifikation aller Lehrpersonen dient. Dafür soll auch weiterhin genügend Zeit zur Verfügung stehen. Die Jahresversammlung der freiwilligen Schulsynode findet seit 2014 in der unterrichtsfreien Zeit statt. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Renata Rovira, Bildungskoordination, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 96)
- die Verordnung über die Einreihung der Funktionen sowie die Einstufung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons Basel-Stadt angepasst. Insbesondere wurde das bisherige Stellenbewertungsverfahren durch ein einfacheres und effizienteres Verfahren ersetzt. Die Änderungen werden per 1. Februar 2015 wirksam. (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
- die Verordnung zur Lenkungsabgabe und zum Strompreis-Bonus der aktuellen Gesetzgebung angepasst. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung dem Vorschlag zu einem Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch bejaht. Die Schweiz muss die nötigen gesetzlichen Massnahmen vornehmen, wenn sie sich international nicht isolieren will und wenn die internationale Akzeptanz des schweizerischen Steuersystems im Interesse des Landes erhalten bleiben soll. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Änderungen der Energieverordnung und der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich grundsätzlich begrüsst. Bei den geplanten Anpassungen handelt es sich um Vereinfachungen und Richtigstellungen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung des Höchstzinssatzes für Konsumkredite in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz begrüsst. Es macht Sinn, den Höchstzinssatz auf der Grundlage des Dreimonatslibors zu berechnen und darüber hinaus einen pauschalen Zuschlag von zehn Prozent zu gewähren. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Antonina Stoll, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
- anstelle des zurückgetretenen Benjamin van Vulpen für den Rest der laufenden Amtsperiode als Mitglied der Schulkommission des Zentrums für Brückenangebote gewählt:
- Urs Schädeli
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.