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Der Kanton treibt den hindernisfreien Zugang zu Tram und Bus voran

Medienmitteilung

Regierungsrat

Umsetzung des Bundesgesetzes zur Behindertengleichstellung (BehiG) auf dem Tram- und Busnetz des Kantons Basel-Stadt, zweiter Ratschlag an den Grossen Rat - Gemeinsame Medienmitteilung mit den Basler Verkehrs-Betrieben -- Ein attraktiver Tram- und Busverkehr ist zentral für ein funktionierendes Verkehrssystem in Basel und seinen Nachbargemeinden. Damit möglichst alle Personen von einem leicht zugänglichen Angebot des öffentlichen Verkehrs profitieren können, sind hindernisfreie Haltestellen eine wesentliche Voraussetzung. Der Bund hat dazu in seinem Gesetz zur Behindertengleichstellung (BehiG) festgehalten, dass bis Ende 2023 sämtliche Tram- und Bushaltestellen im Rahmen der Verhältnismässigkeit hindernisfrei gestaltet werden müssen. Diesen Vorgaben werden heute zahlreiche baselstädtische Tram- und Bushaltestellen nicht gerecht. Deshalb beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat Mittel in der Höhe von CHF 37.7 Mio. für den Zeitraum 2017-2021. Dank der laufenden Flottenerneuerung und Nachrüstungen an älteren Fahrzeugen ist das Rollmaterial der BVB in absehbarer Zeit voll BehiG-konform.

Gemäss Bundesgesetz zur Behindertengleichstellung (BehiG) müssen im Rahmen der Verhältnismässigkeit bis Ende 2023 sämtliche Tram- und Bushaltestellen hindernisfrei gestaltet werden. Hindernisfrei bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem minimale Höhendifferenzen beziehungsweise Abstände zwischen den Fahrzeugen und dem Trottoir, nach Möglichkeit mit einem niveaugleichen Einstieg ab einer hohen Haltekante.

Für Rollstuhlfahrende, Gehbehinderte, aber auch für viele ältere Menschen sind hohe Haltekanten unentbehrlich, um den öffentlichen Verkehr selbstständig benutzen zu können. Andere sind temporär auf hohe Haltekanten angewiesen, sei es mit Kinder- oder Einkaufswagen, Gepäck oder mit Krücken. Der hindernisfreie Zugang ist grundsätzlich jedoch für alle ÖV-Kundinnen und -Kunden komfortabel und ein Gewinn. Die Fahrgäste können an den entsprechenden Haltestellen einfacher und schneller ein- und aussteigen. Dadurch werden die Haltezeiten kürzer, was den Tram- und Busbetrieb stabiler und effizienter macht.

Bushaltestellen mit „Kasseler Sonderbord plus“
Am 14. November 2012 hat der Grosse Rat die technische Grundlösung zur Umsetzung des BehiG bei Tramhaltestellen politisch verankert und die für die erste Planungs- und Projektierungsphase benötigten finanziellen Mittel genehmigt (sog. „erster BehiG-Ratschlag“). Die technische Grundlösung für Bushaltestellen liegt nun ebenfalls vor und soll politisch abgestützt werden. An den Basler Bushaltestellen soll das sogenannte „Kasseler Sonderbord plus“ mit einer Höhe von 22 Zentimetern zum Einsatz kommen. Auch der Kanton Basel-Landschaft sowie andere Schweizer Städte arbeiten erfolgreich damit.

Insgesamt beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat mit dem aktuellen „zweiten BehiG-Ratschlag“ finanzielle Mittel über 37,734 Mio. Franken für die zweite Phase der Planung und Projektierung sowie für die erste Etappe der Umsetzung von 2017-2021. Im Betrag enthalten ist auch ein Darlehen an die BVB zur Anpassung der Fahrzeuge an die Vorgaben des BehiG.

BVB passt Tramflotte an die BehiG-Vorgaben an
Die Trams vom Typ Combino erhalten im Rahmen der anstehenden Hauptrevision verschiedene Verbesserungen für mobilitätseingeschränkte Personen. Namentlich wird die Kommunikation zwischen Fahrgästen auf dem Rollstuhlplatz und dem Fahrpersonal verbessert. Zudem werden Türfindesignale für Sehbehinderte eingebaut. Ausserdem wird die BVB ihre gesamte Tramflotte mit Faltrampen ausstatten. Diese kommen vor allem an umgebauten Haltestellen in Kurvenlagen zum Einsatz. Dort kann es zu Abweichungen von der BehiG-Norm im Rahmen der Verhältnismässigkeit kommen. Mit der Faltrampe soll auch an diesen Haltestellen ein sicherer Ein- und Ausstieg für Rollstuhlfahrende gewährleistet werden.

Ausschliesslich Niederflurfahrzeuge im Regelbetrieb ab Sommer 2018
Ab Sommer 2018 wird die BVB mit dem Abschluss der Auslieferung von 61 Flexity-Trams im Regelverkehr nur noch Niederflur-Fahrzeuge einsetzen. Die älteren Fahrzeuge vom Typ Cornichon mit Niederflureinstieg in den Anhängewagen kommen dann nur noch für Verstärkungen in der Hauptverkehrszeit, während Grossveranstaltungen sowie in Ausnahmefällen zum Einsatz. Auf den Buslinien setzt die BVB schon heute ausschliesslich Niederflur-Fahrzeuge ein.

Weitere Auskünfte

Adrienne Hungerbühler, Tel. +41 61 267 43 27 Projektleiterin BehiG Amt für Mobilität, BVD Basler Verkehrs-Betriebe BVB Medienstelle Tel. +41 61 685 12 52 medienstelle@bvb.ch