Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts
MedienmitteilungRegierungsrat
Zur Berichterstattung in der Basler Zeitung vom 1.12.2016 -- Der Regierungsrat pflegt jeweils die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts nicht zu kommunizieren, da dies das betreffende Strafverfahren beeinflussen und die Rechte der betroffenen Personen berühren könnte. Dies steht im Einklang mit dem kantonal geltenden Öffentlichkeitsprinzip. Zu entscheiden, ob und wie zu einem Strafverfahren kommuniziert wird, ist Sache des ausserordentlichen Staatsanwalts, der das Verfahren unabhängig führt.
Bei der Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts beurteilt der Regierungsrat, ob Gründe für die Einsetzung – wie zum Beispiel der Verdacht des Befangenheitsvorwurfs an die Staatsanwaltschaft – und die Wählbarkeitsvoraussetzungen bei der einzusetzenden Person vorliegen. Die Anzeige selbst und das dadurch ausgelöste Strafverfahren werden vom Regierungsrat hingegen nicht beurteilt, da dies in der Kompetenz der Ermittlungsbehörde liegt.
Wie schon die Medien Anfang Oktober 2016 berichteten, ging bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im Zusammenhang mit der Benutzung von Dienstwagen im Justiz- und Sicherheitsdepartement eine Strafanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin beim Regierungsrat die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts, um eventuelle Vorwürfe der Befangenheit bei der Bearbeitung dieser Anzeige zu vermeiden. Am 1. November 2016 ist der Regierungsrat diesem Antrag gefolgt und hat Rechtsanwalt Hans-Peter Schürch, Leitender Staatsanwalt im Kanton Bern, zum ausserordentlichen Staatsanwalt in dieser Sache ernannt. Er selbst hat seine Einsetzung gegenüber den Medien bereits bestätigt.
Weitere Auskünfte zum Strafverfahren gibt der ausserordentliche Staatsanwalt, Rechtsanwalt Hans-Peter Schürch: Tel. +41 31 635 55 85, E-Mail hans-peter.schuerch@justice.be.ch