Entlastung der Klassenleitungsfunktionen an den Basler Schulen und Verlängerung der Weihnachtsferien auf zwei Wochen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Schulgesetzes unterbreitet. Beantragt wird insbesondere, die Weihnachtsferien fix auf zwei Wochen zu veranschlagen. Zusammen mit den anderen im Ratschlag vorgeschlagenen Massnahmen kann eine bessere Verteilung der Ressourcen innerhalb des Schulsystems erreicht werden.
Die von der Kantonalen Schulkonferenz und der Freiwilligen Schulsynode geforderte Entlastung der Klassenleitungsteams kann auf diese Weise umgesetzt werden. Die bisherigen Ferienkonti der Lehrpersonen sollen per 31. Juli 2017 aufgehoben werden sowie die Kooperationslektion an den Volksschulen wegfallen.
Mit einer Änderung des Schulgesetzes soll die jährliche Feriendauer auf vierzehn Wochen verlängert werden. Damit sollen ab dem Schuljahr 2017/18 zwei Wochen Weihnachtsferien gewährt werden, wobei bisher erfolgter isolierter Unterrichtsausfall fast ausnahmslos unterbleibt. Eine entsprechende Vorlage hat der Regierungsrat an den Grossen Rat weitergeleitet.
Mit der koordinierten Umsetzung aller im Ratschlag vorgeschlagenen Massnahmen kann eine Umverteilung der Ressourcen innerhalb des Schulsystems erreicht werden. Dadurch wird ein kompakter Unterricht an den Schulen ermöglicht und gleichzeitig eine praktikable Lösung für den Ferienanspruch der Lehrpersonen geboten. Zudem können die Klassenleitungsfunktionen an den Schulen kostenneutral entlastet werden, vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 26. April 2014, http://www.medien.bs.ch/nm/2016-04-26-ed-001.html. Schliesslich wird einem allgemeinen Elternwunsch entsprochen, dass es weniger unterrichtsfreie Tage ausserhalb der Schulferien gibt.
Im Kanton Basel-Landschaft ist gegenwärtig eine Vorlage für zwei Wochen Weihnachtsferien in der politischen Beratung.