Haltung des Regierungsrates zu Gefahrguttransporten durch Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat an der heutigen Grossratssitzung eine „Interpellation betreffend Gefahrguttransporte durch Basel“ beantwortet und seine Sicherheitsbedenken für den Bevölkerungsschutz erklärt. Dem Regierungsrat liegt es fern, seine Haltung zur schweizerischen Verkehrsverlagerungspolitik auf die Schiene in Frage zu stellen. Jedoch darf der anvisierte starke Ausbau von Gefahrguttransporten nicht zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung von Basel-Stadt erfolgen.
Wie in den Tagen zuvor bekannt geworden ist, hat der Kanton Basel-Stadt im eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren „Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel“ Einsprache erhoben. Wer dies im vorgegebenen Zeitfenster der öffentlichen Auflage der Planunterlagen nicht tut, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und kann seine Interessen nicht mehr verteidigen.
Der Kanton Basel-Stadt beurteilt die von der Deutschen Bahn vorgeschlagenen Massnahmen zur Risikoreduktion des Gefahrguttransportes durch den Badischen Bahnhof als ungenügend. In den Planunterlagen der Gesuchstellerin wird von einer Erhöhung der transportierten Gefahrgutmengen von 60% bis zum Jahr 2030 ausgegangen. Bereits schon auf dieser Basis weist die Risikoermittlung für den Bereich des Badischen Bahnhofs untragbare Risiken aus, welche durch die Leitstoffe Benzin und Chlor verursacht werden. Die Risikosituation präsentiert sich umso gravierender, als dass die Prognose 2030 beispielsweise beim Leitstoff Propan mengenmässig bereits heute zu 95% erreicht ist.
Geforderte Massnahmen
Der Kanton Basel-Stadt fordert deshalb konkret folgende Massnahmen, um die Risiken zu mindern:
- Geschwindigkeitsreduktion auf 40km/h im Bahnhofsbereich, wie dies bereits heute in Teilbereichen der Strecke Genf–Lausanne umgesetzt wird, auf welcher ebenfalls Chlorgas durch städtisches Gebiet transportiert wird
- generelle Geschwindigkeitsreduktion auf 40 km/h für alle Güterzüge mit Gefahrgut
- klare Trennung des Personen- und Güterverkehrs
- Erstellen eines Havariebeckens beim Streckenabschnitt Grenzacherstrasse–Rhein
Der Regierungsrat wird diese Position auch gegenüber Bundesbehörden vertreten. Er betont, dass seine Intervention zugunsten des Bevölkerungsschutzes die Haltung des Regierungsrates zur schweizerischen Verkehrsverlagerungspolitik auf die Schiene nicht in Frage stellt. Der Kanton will in die Entwicklung von Basel als attraktives und sicheres Logistikzentrum investieren. Die zu erwartende Zunahme des Gefahrgütertransportes durch die Stadt darf jedoch nicht zu einer übermässigen Erhöhung des bereits bestehenden Risikos zu Lasten der Basler Bevölkerung führen.