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Kanton Basel-Stadt erhält neues Publikationsgesetz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat heute den Ratschlag für das neue Publikationsgesetz an den Grossen Rat überwiesen. Mit der Schaffung eines Publikationsgesetzes sollen unter anderem die Themen Rechtsprüfung, amtliche Publikationen und Gesetzessammlung normiert werden. Einzelne Bestimmungen hierzu finden sich heute in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Vorgeschlagen wird ein schlankes Publikationsgesetz, das sich auf die wesentlichen Eckwerte beschränkt.

Das neue Publikationsgesetz normiert die Bedeutung des Kantonsblatts als offizielles Publikationsorgan des Kantons Basel-Stadt auf Gesetzesstufe. Es regelt, was die öffentlichen Organe wie auch Organisationen und Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts, die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, im Kantonsblatt veröffentlichen und welche Publikationen in die Gesetzessammlung Eingang finden. Das Gesetz schafft ferner die Rechtsgrundlage für die Massgeblichkeit der elektronischen Fassung des Kantonsblatts, die neu gegenüber der gedruckten Version Vorrang geniesst («Primatwechsel») und die rechtliche Prüfung von Erlassen.

Auslöser für das neue Gesetz waren ferner verschiedene Vorstösse aus dem Grossen Rat. So hat dieser mittels Motion die Schaffung eines departementsübergreifenden Rechtsdienstes verlangt, um namentlich die Qualität der Gesetzgebungsarbeit zu stärken. In Umsetzung dieses Parlamentsauftrags ist vorgesehen, dass Erlasse nicht nur in redaktioneller und gesetzestechnischer, sondern neu explizit auch in rechtlicher Hinsicht geprüft werden. Auch soll der Austausch zwischen den departementalen Rechtsabteilungen weiter intensiviert werden. Dies wird unter anderem die Abgleichung von departementalen grösseren Gesetzgebungsprojekten sowie die Koordination bei der Umsetzung von Bundesrecht weiter stärken.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Baschi Dürr, Tel. +41 61 267 70 01 Vorsteher Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt