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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • die Parkraumverordnung einer Teilrevision unterzogen. Die Verordnung hat sich grundsätzlich bewährt und wird noch mit einigen Bestimmungen zu Sonderfällen ergänzt. Neu darf mit der Gewerbe- und der Ärzteparkkarte auch auf gebührenpflichtigen Parkplätzen mit einer Parkdauer von mindestens 90 Minuten parkiert werden. Erweitert werden auch die Parkiermöglichkeiten für Pikett-Fahrzeuge von Blaulichtorganisationen und für Marktfahrer. Ausserdem schafft die Teilrevision nach einem erfolgreichen Pilotprojekt eine Rechtsgrundlage für die dauerhafte Einführung der Carsharing-Parkkarte. Diese ist nicht auf einen PLZ-Kreis beschränkt, sondern im ganzen Kanton gültig. (Auskunft: Simon Kettner, Leiter Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 81 19)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Raoul I. Furlano betreffend „keine Besteuerung auf Stipendien im Kanton Basel-Stadt“ nicht zu überweisen. Nach der Praxis der Steuerverwaltung werden Stipendien, soweit sie die Anforderungen für steuerfreie Unterstützungsleistungen erfüllen, nicht besteuert. Das trifft für Stipendien in vielen Fällen zu. Hingegen würde es gegen Bundesrecht verstossen, wenn auch Stipendien von der Besteuerung ausgenommen würden, die nicht als steuerfreie Unterstützungsleistungen angesehen werden können. Die Motion wurde deshalb für teilweise rechtlich unzulässig erklärt. (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • den Ratschlagsentwurf zur Motion Sibylle Benz, SP, betreffend „gesetzliche Verankerung der Nachqualifizierungsmöglichkeit für Kindergartenlehrpersonen – Entwurf für die Anpassung des Schulgesetzes“ für die Konsultation freigegeben. Diese wird vom 23. Juni bis zum 5. Juli durchgeführt. (Auskunft: Dieter Baur, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • den Ratschlagsentwurf zur Motion Brigitta Berger, GB, betreffend „unzureichende Umsetzung des Grossratsbeschlusses vom 22.10.2014 über Fördermassnahmen im Schulgesetz – Entwürfe für die Anpassung des Schulgesetzes“ für die Konsultation freigegeben. Diese wird vom 23. Juni bis zum 5. Juli durchgeführt. (Auskunft: Dieter Baur, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • das Finanzdepartement ermächtigt, zu einer Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Mit dieser Revision soll ein Verfahren zum Abzug der Steuern vom Lohn der Arbeitnehmenden durch die Arbeitgebenden eingeführt und so die Motion Rudolf Rechsteiner, SP, betreffend „automatisierter freiwilliger Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn“ umgesetzt werden. Diese Motion war dem Regierungsrat entgegen seinem Willen überwiesen worden. (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • in der Beantwortung der Petition „Kein Durchgangsverkehr durch Riehener Wohnquartiere“ darauf hingewiesen, dass der Kanton Basel-Stadt, die Gemeinde Riehen und die BVB gemeinsam ein Verkehrskonzept erarbeiten. Damit soll während der Sanierung der Aeusseren Baselstrasse der motorisierte Verkehr sinnvoll geleitet werden und der Tramverkehr aufrechterhalten bleiben. Die Anliegen der Petition werden soweit wie möglich berücksichtigt. (Auskunft: Dejan Despotovic, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 93 36)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung das vorgesehene Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier grundsätzlich begrüsst. In einzelnen Punkten besteht laut dem Regierungsrat aber noch Erklärungs- und Korrekturbedarf. (Auskunft: Dorothee Frei, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgesehenen Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sowie der Krankenpflege-Leistungsverordnung bemängelt, dass das genannte Kriterium des Nachweises der „wissenschaftlichen Evidenz“ gerade nicht erbracht werden kann. Der Regierungsrat stellt deshalb den Antrag auf eine entsprechende Umformulierung oder alternativ auf die Festlegung von Auflagen. (Auskunft: Dorothee Frei, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung der Verordnung über die Unfallversicherung grundsätzlich begrüsst, gleichzeitig aber auch gewisse Präzisierungen angeregt. (Auskunft: Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.