Liberalisierung bei temporären Bauten und Anlagen
MedienmitteilungRegierungsrat
Bei temporären Bauten und Anlagen haben die Stellungnahmen der Stadtbildkommission künftig nur noch empfehlenden Charakter. Der Regierungsrat beschliesst eine entsprechende Änderung der Bau- und Planungsverordnung.
Anfang 2013 hat der Regierungsrat den Stadt- und Ortsbildschutz neu organisiert. Mit einer weiteren Änderung der Bau- und Planungsverordnung, die per sofort gilt, wird der Umgang mit temporären Bauten und Anlagen liberalisiert. Wie bisher holt die Bewilligungsbehörde die Stellungnahme der Stadtbildkommission ein. Diese ist aber nicht mehr verbindlich, sodass die Bewilligungsbehörde trotz negativer Stellungnahme eine Bewilligung erteilen kann. Ob eine Bewilligung erteilt wird oder nicht, ist einzelfallweise zu entscheiden. Wichtig sind dabei der genaue Standort, die beantragte Dauer und die konkreten räumlichen Auswirkungen.
Die Liberalisierung gilt für Bauten und Anlagen, die für die Dauer von maximal acht Monaten pro Jahr aufgestellt werden. Sie gilt nicht für Reklamen. Sie kommt auch in Riehen und Bettingen zum Tragen, wo die Gestaltung von der Ortsbild- beziehungsweise der Dorfbildkommission beurteilt wird.
Dass die Stellungnahme der Stadtbildkommission nicht in allen Fällen verbindlich sein soll, wurde in der Vergangenheit immer wieder gefordert. Zuletzt in der Motion René Brigger betreffend „Anpassung der Aufgaben der Stadtbildkommission“, die vom Regierungsrat bis 2017 zu erfüllen ist. Mit der beschlossenen Liberalisierung wird nun das Anliegen der Motionäre bereits auf Verordnungsstufe teilweise umgesetzt.