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Liberalisierung der Basler Dachbauvorschriften

Medienmitteilung

Regierungsrat

Zur besseren Nutzbarkeit der Dachgeschosse sollen die entsprechenden baurechtlichen Vorschriften Basel liberalisiert werden. Der Regierungsrat beantragt dafür dem Grossen Rat eine Anpassung des Bau- und Planungsgesetzes.

In den letzten zehn Jahren hat die Anzahl Arbeitsplätze in Basel um rund 20‘000 zugenommen. Das Wohnungsangebot konnte mit dieser Zunahme an Arbeitsplätzen bei Weitem nicht Schritt halten. Mit der vorliegenden Revision des Bau und Planungsgesetzes wird auf diese Entwicklung reagiert, indem die baurechtlichen Vorschriften für Dachgeschosse zur besseren Nutzbarkeit liberalisiert werden.

Künftig sollen sowohl bestehende Dachgeschosse wie auch solche von neu zu bauenden Gebäuden in erhöhtem Masse zu selbständigen Wohneinheiten ausgebaut werden können. Der erleichterte Ausbau von Dachgeschossen hilft, den benötigten Wohnraum zu schaffen und trägt auf einfache Weise zur "Siedlungsentwicklung nach Innen" bei. Zudem kann damit dem Bedürfnis der Bevölkerung nach grosszügigeren Wohnungen entsprochen werden. Konkret soll die Erschliessung der Dachgeschosse durch Treppenhäuser und Lifte erleichtert werden und ein zweites Dachgeschoss (Satteldach oder Attika) auch bei baulich bereits übernutzten Parzellen zulässig werden. Zudem sollen neu „brachliegende Flachdächer“ über dem ersten Attika auch dann als Terrasse genutzt werden können, wenn die nutzbare Flachdachfläche die zulässige Bruttogeschossfläche für offene Bauten und Bauteile überschreitet.

Weitere Auskünfte

Pascal Giller, Tel. +41 61 267 91 66 Rechtsabteilung Bau- und Verkehrsdepartement