Umsetzung neues Gerichtsorganisationsgesetz
MedienmitteilungRegierungsrat
Mit dem Erlass zahlreicher Ausführungsbestimmungen sowie der Wahl der Mitglieder der neuen Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft und der neuen Notariatsaufsichtskommission per 1. Juli 2016 setzt der Regierungsrat die neue Gerichtsorganisation um, die auf diesen Zeitpunkt wirksam wird.
Am 3. Juni 2015 hat der Grosse Rat zwecks Totalrevision der kantonalen Gerichtsorganisation die Änderung mehrerer Bestimmungen der Kantonsverfassung verabschiedet. Gleichzeitig hat er ein neues Gesetz betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) sowie die Änderung und Aufhebung diverser Gesetze beschlossen. Nach der obligatorischen Verfassungsabstimmung vom 15. November 2015, den stillen Wahlen in die Gerichtspräsidien vom 15. März 2016 und den Wahlen der nebenamtlichen Richterinnen und Richter durch den Grossen Rat am 11. Mai 2016 werden die meisten der neuen Bestimmungen per 1. Juli 2016 wirksam.
Hierfür hat der Regierungsrat nun den Hauptteil der Anpassung von Ausführungserlassen verabschiedet. So wurde die Verordnung zur Staatsanwaltschaft einer Totalrevision unterzogen und im Zuge des neuen GOG deutlich konzentriert sowie gleichzeitig das bisherige Strafbefehlsdezernat zu einer eigenen Abteilung heraufgestuft. Darüber hinaus hat der Regierungsrat 29 weitere Verordnungen angepasst und drei Verordnungen aufgehoben. Hierbei geht es vor allem um redaktionelle und terminologische Anpassungen oder die Tatsache, dass gewisse Sachverhalte neu im GOG geregelt werden.
Mit dem neuen GOG wird die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft neu geregelt. Anstelle der aufgelösten Justizkommission besetzt der Regierungsrat neu die Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft und hat hierfür folgende Personen gewählt:
- Dr. iur. Christoph Bürgin, bis 30.06.2016 Gerichtspräsident Jugendgericht, FU-Rekurskommission
- Prof. Dr. iur. Sabine Gless, Ordinaria für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Basel
- Dr. phil. et lic. iur. Daniel Kipfer, Präsident des Bundesstrafgerichts
- Dr. iur. Jeremy Stephenson, bis 30.06.2016 a.o. Appellationsgerichtspräsident
- Dr. iur. Heiner Wohlfart, ehemaliger Appellationsgerichtspräsident (bisheriges Mitglied Justizkommission)
Die Mitglieder der neuen Aufsichtskommission sowie neu auch die Mitglieder der Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft legen ihre Interessenbindungen gegenüber dem Regierungsrat offen, der diese im Kantonsblatt publiziert.
Im Zuge der Auflösung der Justizkommission ist schliesslich die neue Notariatsaufsichtskommission geschaffen worden, die im Notariatsbereich im Wesentlichen dieselben Aufgaben erfüllt, die bisher von der Justizkommission wahrgenommen worden sind. Der Regierungsrat hat hierfür folgende Personen gewählt:
- lic. iur. Jacqueline Burckhardt Bertossa, Anwältin und Notarin
- Dr. iur. Alessandra Ceresoli, Vorsteherin Erbschaftsamt
- Regierungsrat Baschi Dürr, Vorsteher Justiz- und Sicherheitsdepartement (ex officio, bisher Ex-officio-Mitglied Justizkommission)
- Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser, Professor für Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Universität Basel
- Dr. iur. Dieter Gränicher, Anwalt und Notar (bisheriges Mitglied Justizkommission)
- lic. iur. Christian Hoenen, Appellationsgerichtspräsident
- Dr. iur. Roland M. Müller, Anwalt und Notar (bisheriges Mitglied Justizkommission)
Die weiteren noch ausstehenden Umsetzungsarbeiten im Zusammenhang mit der neuen Gerichtsorganisation (namentlich zur unabhängigen Justizverwaltung) sind Sache der Gerichte, insbesondere des mit dem Gerichtsorganisationsgesetz per 1. Juli 2016 neu geschaffenen Gerichtsrats. Die erstmalige Festlegung von Schwerpunkten in der Kriminalitätsbekämpfung einschliesslich Strafverfolgung durch den Regierungsrat folgt zu einem späteren Zeitpunkt.