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Unternehmenssteuerreform III: Regierungsrat unterstützt Bundesreform

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Nationalrat hat die letzten Differenzen in der Unternehmenssteuerreform III bereinigt. Er ist in den offenen Punkten dem Ständerat und der Position der Kantone gefolgt. Der Regierungsrat begrüsst das nun vorliegende Reformpaket. Die Reform ist für den Standort Schweiz und insbesondere für die Region Basel unverzichtbar. Der Kanton Basel-Stadt hat nun die nötigen Instrumente für eine wirksame und finanzierbare kantonale Reform.

Die Reform sieht folgende Elemente vor:

International nicht mehr akzeptierte Steuerstatus werden aufgehoben
Ab 2019 werden inländische und ausländische Einkünfte der Unternehmen in der Schweiz gleich behandelt. Zugleich wird die Rechts- und Investitionssicherheit für internationale Unternehmen erheblich verbessert.

Neue, international gebräuchliche Steuermodelle werden eingeführt
Mit der Angleichung ans internationale Recht wird die Schweiz neue und internationale akzeptierte Steuermodelle einführen. Dazu gehören die Patentbox (obligatorisch für alle Kantone), die so genannte Inputförderung für Forschung und Entwicklung (freiwillig für die Kantone) und die zins-bereinigte Gewinnsteuer (freiwillig für die Kantone). Im Gegenzug müssen Kantone, welche die zinsbereinigte Gewinnsteuer anwenden, die Teilbesteuerung der Dividenden auf mindestens 60% erhöhen.

Mögliche Steuerausfälle sind begrenzt
Die mögliche Ermässigung aus den neuen Steuermodellen wird begrenzt: Die Ermässigung bei den kantonalen Steuern darf insgesamt nicht grösser als 80 Prozent sein. Die Kantone können eine tiefere Entlastungsgrenze vorsehen.

Bund gibt den Kantonen Mittel für kantonale Reformen
Das Bundesparlament hat beschlossen, den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von heute 17 Prozent auf neu 21.2 Prozent zu erhöhen. Damit kommen dem Kanton Basel-Stadt Mehreinnahmen in Höhe von schätzungsweise 50 Millionen Franken pro Jahr zu Gute, welche der Regierungsrat für die nötige kantonale Umsetzung der Reform einsetzen wird.

Nationaler Finanzausgleich (NFA) wird reformiert
Mit der Unternehmenssteuerreform III wird auch der NFA reformiert. Die Reform des NFA dürfte zu einer spürbaren und sachgerechten Entlastung des Kantons Basel-Stadt führen.

Der Regierungsrat unterstützt die vorgelegte Bundesreform und wird darauf abgestützt in den kommenden Monaten eine Vernehmlassungsvorlage zur kantonalen Umsetzung vorlegen.

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Dr. Eva Herzog Vorsteherin des Finanzdepartements Tel. +41 61 267 95 50