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Bebauungsplan für Neubau Generationenhaus Neubad

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Oekumenische Verein Generationenhaus Neubad beabsichtigt, auf ihrem Areal an der Holeestrasse 117 und 119 sowie unter Einbezug der Nachbarparzelle Holeestrasse 123, die Erstellung eines Neubaus mit Integration des Katharina-Werks. Die heutigen Räumlichkeiten werden den zukünftigen betrieblichen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Für die geplante Entwicklung ist ein Bebauungsplan notwendig, um den neuen Raumbedürfnissen für ein generationenübergreifendes Zusammenleben mit einer entsprechend dichteren Bebauung gerecht zu werden.

Seit 2010 haben der Oekumenische Verein und das Katharina-Werk die Vision eines Generationenhauses 2017 entwickelt. 2015 wurde dazu ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Dieser wurde von Ackermann Architekt BSA SIA AG, Basel, gewonnen. Auf Basis des Siegerprojekts wurde ein Bebauungsplan erarbeitet, der die nutzungsplanerische Grundlage für die Umsetzung des Projektes schafft.

Gegen die Festsetzung des Bebauungsplans sind im Rahmen der öffentlichen Planauflage zwei Einsprachen eingegangen. Diese richten sich insbesondere gegen die punktuelle Gebäudehöhe. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass das Projekt einer innerstädtischen Verdichtung entspricht und beantragt dem Grossen Rat, die Einsprachen abzuweisen. Die qualitativ hochstehende Verdichtung ist seit Längerem ein wichtiges Ziel der kantonalen Raumplanung und wird als Grundsatz breit unterstützt.

Das neue Generationenhaus präsentiert sich als Teil der Stadt, indem es dem öffentlichen Interesse nach einem generationenübergreifenden Angebot gerecht wird und dieses baulich geschickt in das Siedlungsbild integriert. Im Bereich des Neubaus ändert sich der Verlauf der bis dahin schnurgerade geführten Holeestrasse. Sie dreht ab und gibt dadurch ein tieferes Baufeld frei. Die Setzung des Neubaus bezeichnet diese spezielle Situation, in dem sich die Bebauung aus der viergeschossigen Regelbebauung löst, drei Geschosse höher wird und somit die zentrale Eingangssituation und die öffentliche Nutzung betont. An die beidseitigen Nachbarbebauungen wird mit einer zonenkonformen Höhe angeschlossen. Die Hauptnutzung des Gebäudes ist weiterhin Alters- und Pflegeheim mit einer Kindertagesstätte sowie neu Seniorenwohnen und Alterswohnen mit untergeordneten Büro- und Dienstleistungen wie z. B. einem Restaurant. Das Haus bietet für ungefähr 100 Senioren und Seniorinnen Platz.

Nach der Zustimmung des Grossen Rates kann das Projekt, wenn die Einsprachen nicht weitergezogen werden, ab 2019 realisiert werden. Ein Bezug wäre ab 2020 möglich.

Weitere Auskünfte

Katrin Oser, Tel. +41 61 267 93 28 Projektleiterin, Planungsamt Bau- und Verkehrsdepartement