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Finanzkontrollbericht zu den Nebeneinkünften der Kantonsangestellten

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat heute den Prüfungsbericht der Finanzkontrolle zu den Nebeneinkünften der Kantonsangestellten vorgelegt. Der Bericht stellt fest, dass zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2013 bei zehn Angestellten Nebeneinkünfte in der Höhe von insgesamt 66‘959.40 Franken unkorrekt abgerechnet worden sind. Die Einzelbeträge bewegen sich zwischen 400 und 19‘600 Franken. Der Regierungsrat wird die Rückforderung der Beträge überprüfen und einleiten. Massnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der Finanzkontrolle wurden bereits aufgegleist und sollen im laufenden Jahr vollzogen werden.

Im Januar 2014 hatte der damalige Regierungsrat Carlo Conti die Öffentlichkeit darüber informiert, dass er Einkünfte nicht deklariert oder falsch verbucht hatte. In der Folge hatte der Regierungsrat der Finanzkontrolle den Auftrag erteilt, die korrekte und vollständige Deklaration der Nebeneinkünfte von Regierungsmitgliedern und Kantonsangestellten im Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2013 zu überprüfen. Aufgrund des Arbeitsaufwandes wurde der Auftrag geteilt. In einem ersten Schritt ist am 9. Juli 2014 der Bericht über die damals amtierenden Regierungsmitglieder veröffentlicht worden (siehe). In einem zweiten Schritt ist am 20. August 2015 der Bericht über die ehemaligen Regierungsmitglieder vorgelegt worden, d.h. über diejenigen, die im Juli 2014 nicht mehr im Amt waren (siehe). In einem dritten, letzten Schritt legt der Regierungsrat heute den Bericht über die Kantonsangestellten vor, die im Prüfungszeitraum bei Basel-Stadt angestellt waren.

Der Bericht der Finanzkontrolle hält fest, dass die Möglichkeiten der Kantonsangestellten, Nebeneinkünfte von über 20‘000 Franken zu erhalten, sehr gering sind. Nur Einkünfte, die über diesen Betrag hinausgehen, sind unter gewissen Voraussetzungen ablieferungspflichtig. Das Resultat aus ca. 130 Anfragen der Finanzkontrolle bei Organisationen, Institutionen, Firmen und Vereinen hat zunächst 56 Fälle aufgezeigt, für die konkret eine Einzelfallprüfung erfolgte. Diese Fälle verteilen sich auf die Departemente, BVB, Spitäler und IWB. Bei zehn Fällen stellt die Finanzkontrolle schliesslich Handlungsbedarf fest. Die Namen der betroffenen Angestellten werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht genannt. Ein Rechtsgutachten von Dr. Lorenz Meyer, ehemaliger Präsident des Bundesgerichts, kommt zum Schluss, dass an deren Bekanntgabe kein überwiegendes Interesse besteht.

Der Regierungsrat wird im laufenden Jahr auf Basis des vorliegenden Finanzkontrollberichts Anpassungen des Lohngesetzes und des Personalgesetzes prüfen und einleiten. Er folgt damit der Empfehlung der Finanzkontrolle. Die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Nebeneinkünfte haben sich in den letzten Jahren teilweise unverständlich entwickelt, was zu einer inkonsistenten Praxis bei den Deklarationen und Abrechnungen von Nebeneinkünften führte.

Unklar war zum Beispiel, was ablieferungspflichtige Vergütungen im Sinne von § 20 Lohngesetz sind. Das Rechtsgutachten von Dr. Lorenz Meyer hat hier nun Klarheit geschafft, indem es festhält, dass Einnahmen aus Nebenbeschäftigungen gestützt auf diese Bestimmung nur dann der Ablieferungspflicht unterliegen, wenn sie im Zusammenhang mit der kantonalen Aufgabenerfüllung der jeweiligen Kantonsangestellten bestehen.

Weitere unklare Punkte, die der Finanzkontrollbericht feststellt, sind im Wesentlichen Fragen zur Ablieferungspflicht von Teilzeitangestellten oder zur Deklaration von Brutto- oder Nettobeträgen – letzteres ein Punkt, der bereits in den beiden vorangehenden Berichten der Finanzkontrolle zu den Nebeneinkünften von gegenwärtigen bzw. ehemaligen Regierungsmitgliedern aufgeworfen worden ist.

Weitere Auskünfte

Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Tel. +41 61 267 85 60 Staatsschreiberin