Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen - Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat den Austritt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat will die Mitgliedschaft des Kantons Basel-Stadt im Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (KÜPS) vom 12. November 2010 kündigen und hat dem Grossen Rat einen entsprechenden Ratschlag überwiesen. Wie auch die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren festgestellt hat, sind das KÜPS und damit die Bemühungen für eine schweizweite Vereinheitlichung der Regulierungen in der privaten Sicherheitsbranche als gescheitert zu betrachten. Rechtlich kann das KÜPS aber nicht aufgelöst werden, sondern nur dahinfallen, wenn die Mitgliederzahl auf weniger als fünf Kantone sinkt. Basel-Stadt wird nun als erster Kanton seine Mitgliedschaft unter Einhaltung der zwölfmonatigen Kündigungsfrist per 31. Dezember 2018 kündigen.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, der Kündigung der Mitgliedschaft des Kantons Basel-Stadt im KÜPS zuzustimmen und den Regierungsrat zu ermächtigen, diese gegenüber der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) auf den 31. Dezember 2018 auszusprechen.
Dem KÜPS sind bis heute nur zehn Kantone beigetreten; im Westschweizer Pendant sind es sechs Kantone. Damit ist es der KKJPD nicht gelungen, die privaten Sicherheitsdienstleistungen in der Schweiz durch zwei Konkordate mit vergleichbaren Mindestanforderungen zu regeln. Auch hat ein Gutachten der Wettbewerbskommission (WEKO) vom 5. Dezember 2016 ergeben, dass Konkordatskantone die Aufwendungen im Zusammenhang mit den mit Bewilligungsanträgen von Firmen und Sicherheitsangestellten aus ausserkonkordatlichen Kantonen nicht in Rechnung stellen dürfen. Damit lässt sich das Konzept, den Aufwand der Bewilligungsgebühren vollständig über Gebühren zu decken, wie dies auch der Regierungsrat Basel-Stadt im entsprechenden Ratschlag vom 24. Januar 2012 dem Grossen Rat gegenüber erklärt hat, nicht mehr umsetzen. Auch würde dies zu einer Schlechterstellung der in Basel-Stadt ansässigen Unternehmen und Sicherheitsangestellten führen.
Im Gegensatz zu anderen Konkordatskantonen verfügt der Kanton Basel-Stadt mit seinen Bestimmungen im Polizeigesetz (§§ 62 ff.) bereits über Regeln zur Zulassung von Dienstleistungserbringern im Sicherheits- und Verkehrsbereich. Diese gelten bisher – das KÜPS ist nach der Sistierung durch die KKJPD nach wie vor nicht in Kraft – und nach dem Austritt aus dem KÜPS auch künftig.