Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat…
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Kerstin Wenk (SP) betreffend Änderung des Gesetzes betreffend Steuerschulden aufgrund von amtlichen Einschätzungen“ in einen Anzug umzuwandeln. Nach der Praxis der Steuerverwaltung wird ein Steuererlass bei Vorliegen einer rechtskräftigen Ermessensveranlagung schon heute als einmalige Massnahme gewährt. Der Regierungsrat ist bereit, diese Praxis im Gesetz zu verankern. Weil ansonsten die Anliegen der Motion als wenig klar erscheinen, beantragt der Regierungsrat die Umwandlung in einen Anzug. (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Jörg Vitelli (SP) betreffend „grenzüberschreitende öV-Tarife“ ihm (dem Regierungsrat) nicht zu überweisen. Der Regierungsrat verlangt seit Jahren vom TNW, dass dieser zusammen mit den Partnern ein einfaches und kundenfreundliches grenzüberschreitendes Angebot erstellt. Er kann aber weder den TNW noch das benachbarte Ausland verpflichten, ein bestimmtes Tarifsortiment einzuführen oder für gültig zu erklären. Mangels eigener Zuständigkeit ist der Regierungsrat deshalb zum Schluss gekommen, dass die Motion rechtlich unzulässig ist. (Auskunft: Stephan Herzog, Mobilitätsplanung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 40 18)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Pascal Pfister, SP) betreffend „betriebliche Weiterbildung von gering Qualifizierten“ als erledigt abzuschreiben. Angesichts verschiedener geplanter Massnahmen in diesem Bereich auf Bundesebene, macht es gegenwärtig wenig Sinn, auf kantonaler Ebene in Eigenregie Massnahmen zu definieren. Der Regierungsrat ist deshalb der Meinung, dass weiterhin die Weiterbildung zur Förderung und zum Erhalt von Grundfertigkeiten sowie die Sicherstellung der hohen Qualität des formalen Bildungssystems im Fokus des staatlichen Handelns stehen sollen. (Auskunft: Alessandro Tani, Leiter Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 88 26)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Salome Hofer, SP) betreffend „Netzwerk für Kleinstfirmengründungen und Teamcoaching für über 50-Jährige“ als erledigt abzuschreiben. Spezifische Unterstützungsmassnahmen für ältere Menschen, die sich den Schritt in die Selbständigkeit überlegen, sind aus Sicht des Regierungsrates nicht nötig. Dies unter anderem auch deshalb, weil in Basel-Stadt bereits diverse bewährte Massnahmen zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit bestehen. (Auskunft: Alessandro Tani, Leiter Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 88 26)
- dem Grossen Rat beantragt, den Antrag Daniel Spirgi (GB) zur Einreichung einer Standesinitiative betreffend „Überprüfung von kriegerischen Einsätzen gegen Spitäler und andere Gesundheitseinrichtungen durch Streitkräfte von Ländern, in welche die Schweiz Rüstungsgüter exportiert“, nicht gutzuheissen. Der Antrag verkörpert unbestritten ein unterstützenswertes Anliegen. Allerdings ist aus Sicht des Regierungsrates die Einreichung einer Standesinitiative nicht zielführend. (Auskunft: Sabine Horvath, Leiterin Aussenbeziehungen und Standortmarketing Basel-Stadt, Telefon 079 623 30 14)
- dem Grossen Rat beantragt, den Antrag Annemarie Pfeifer (EVP) zur Einreichung einer Standesinitiative betreffend „verstärkte Massnahmen zur Integration anerkannter Flüchtlinge und Deradikalisierung als Beitrag zur inneren Sicherheit“ nicht gutzuheissen. Die angeschnittenen Themen werden auf Bundesebene, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden, seit Längerem intensiv bearbeitet. Ein entsprechender Handlungsbedarf besteht momentan nicht. Als Kanton gilt es, die gegebenen föderalen Kompetenzen zu nutzen. Die Einreichung einer Standesinitiative ist dafür nicht zielführend. (Auskunft: Thomas Kessler, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
- die Verordnung betreffend die ausnahmsweise Zufahrt in die Innenstadt und die Erläuterungen dazu angepasst. Veranstalterinnen und Veranstalter mit Swisslos-Fonds-Unterstützung oder einem gebilligten Gebührenerlass für die Nutzung des öffentlichen Raums erhalten die Zufahrtsbewilligungen künftig kostenlos. In diesem Zusammenhang beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, den Anzug Patricia von Falkenstein (LDP) betreffend „Überprüfung der Folgen des neuen Verkehrsregimes in der Innerstadt“ als erledigt abzuschreiben. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
- das Social Media-Rahmenkonzept genehmigt. Mit dem neuen Rahmenkonzept erhält der Kanton Basel-Stadt eine gesamtkantonale Social Media-Strategie und die Möglichkeit, sich an die veränderten Gewohnheiten im Medienkonsum anzupassen. Die Bevölkerung von Basel-Stadt und alle Interessierten sollen über Social Media zeitnah, transparent, offen und sachlich über Pläne, Entscheide, Tätigkeiten und Dienstleistungen von Regierung und Verwaltung informiert werden. (Auskunft: Marco Greiner, Vizestaatsschreiber und Regierungssprecher, Tel. 061 267 86 36)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung den Vorschlag der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben für eine definitive Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen im Mehrwertsteuergesetz abgelehnt. Zugestimmt wird dem Antrag der Kommissionsminderheit um Verlängerung der Frist für die Anwendung des Sondersatzes bis Ende 2020. (Auskunft: Christian Mathez, Leiter Rechtsdienst Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Einführung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten mit weiteren Staaten begrüsst. Die Einführung des AIA-Standards ist die konsequente Folge der Teilnahme der Schweiz am Amtshilfeübereinkommen der OECD und des Europarats sowie am Multilateral Competent Authority Agreement. (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- 113 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.