Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat...
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Tonja Zürcher (GB) betreffend „Bürgschaften für den Kauf bestehender Liegenschaften durch gemeinnützige Wohnbauträger“ als Anzug zu überweisen. Die Motion verlangt, dass Bürgschaften auch für den reinen Kauf von Wohnliegenschaften beantragt werden können. In diesem Zusammenhang müssen noch verschiedene Fragen geklärt werden. (Auskunft: Regula Küng, Leiterin Fachstelle Wohnraumentwicklung, Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 88 91)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Sarah Wyss (SP) nicht zu überweisen, da sie rechtlich unzulässig ist. Die Forderung der Motion fällt in den verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates und verstösst so gegen das Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates. Inhaltlich ist der Regierungsrat der Ansicht, dass jeweils vor der Vergabe von Aufträgen an Reinigungsfirmen zu prüfen ist, ob die entsprechenden Arbeiten ebenso zweckmässig und effizient durch eigenes Reinigungspersonal ausgeführt werden können. (Auskunft: David Gelzer, stv. Leiter Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 42)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christoph Wydler, VEW) betreffend „Tramquerung Nauenstrasse“ als erledigt abzuschreiben. Das vom Anzugsteller geforderte Tram-Vorsortiergleis würde wenig zur notwendigen Kapazitätserweiterung in der Nauenstrasse beitragen. Die Wartezeiten des Trams in diesem Bereich wurden aber inzwischen durch eine Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage Centralbahnplatz/Nauenstrasse erfolgreich reduziert. Künftig sollen zudem mit der geplanten Entflechtung der Tramlinien gemäss der Tramnetzentwicklung zusätzliche Verbesserungen für den Knoten Centralbahnplatz/Nauenstrasse erreicht werden. (Auskunft: Rainer Franzen, Verkehrsinfrastruktur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 46 70)
- die Verordnung über die Gebühren für die Bewilligung der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte angepasst. Künftig wird für eine arbeitsmarktliche Prüfung von anerkannten Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen oder Schutzbedürftigen keine Gebühr mehr erhoben. Der Erlass der Gebühren von 100 Franken ist ein Beitrag zur Vereinfachung der Anstellung und folgt der Praxis in vielen Schweizer Kantonen. (Auskunft: Nicole Hostettler, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 50)
- die Pflegeheimliste des Kantons Basel-Stadt rückwirkend per 1. Januar 2017 angepasst. In der neuen Pflegeheimliste resultiert gegenüber dem bisherigen Stand vom 1. Januar 2016 eine Erhöhung um 27 Plätze. Diese geht insbesondere auf den Ersatzbau des Pflegeheims Humanitas in Riehen zurück, welcher im Herbst 2017 mit zusätzlichen 28 Plätzen bezogen wird. (Auskunft: Dr. Peter Indra, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
- den Bericht über die Lehrstellensituation und die Situation im Bereich der beruflichen Nachholbildung im Kanton Basel-Stadt 2016 zur Kenntnis an den Grossen Rat weitergeleitet. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung der Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig wurden verschiedene Hinweise zum Themenkreis der kantonalen Dienstaufsicht angebracht. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
- das kantonale Integrationsprogramm (KIP 2018-2021) genehmigt. Das KIP 2018-2021 ist Teil der Gesamtstrategie der Integrationsförderung im Kanton. Es stellt mit den darin vorgesehenen Massnahmen eine gute Ausgangsbasis für die Erfüllung der strategischen Programmziele dar und ist Voraussetzung für den vollumfänglichen Erhalt der für Basel-Stadt vorgesehenen Bundesgelder. (Auskunft: Andreas Räss, Leiter Fachstelle Diversität, Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 44 54)
- 77 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.
Die nächste Regierungsratssitzung findet am 13. Juni 2016 statt.