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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat…

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christian Egeler, FDP) betreffend „Fussgängerzone Eisengasse – Marktplatz – Stadthausgasse“ als erledigt abzuschreiben. Mit der Einführung des Verkehrskonzepts Innenstadt wurde die Eisengasse als Tempo 30-Zone ausgeschildert und für den Veloverkehr geöffnet. Diese Veloverbindung wird sehr geschätzt. Die Buslinien 36 und 33 werden voraussichtlich im Rahmen der Erhaltungsplanung nach 2023 aus der Eisengasse wegverlegt, wodurch die Fussgängerzone verlängert werden kann. (Auskunft: Silvan Aemisegger, Projektleiter Planungsamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Sibel Arslan, GB) betreffend „Öffnung von Grünflächen in Parkanlagen für ein gemeinschaftliches Gärtnern“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat möchte an der Ausrichtung der beliebten Parkanlagen mit einer möglichst uneingeschränkten Flächennutzung festhalten. Jederzeit möglich ist eine gemeinsame Bewirtschaftung von Basler Freizeitgärten. (Auskunft: Emanuel Trueb, Leiter Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 38)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Mirjam Ballmer, GB) betreffend „Beratung für urbane Lebensmittelerzeugung und urbanes Gärtnern“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat prüft, ob die Kompostberatung kostenneutral zu einer umfassenden Gartenberatung weiterentwickelt werden soll, um die interessierte Bevölkerung im Sinne des Anzugs beim Anbau von Lebensmitteln und bei der angewandten Umweltbildung zu unterstützen. (Auskunft: Emanuel Trueb, Leiter Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 38)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Nora Bertschi, GB) betreffend „Anpflanzung von Nutzpflanzen in städtischen Zierbeeten“ als erledigt abzuschreiben. Die Stadtgärtnerei zieht die zusätzliche Verwendung von Gemüse- und Kräuterpflanzungen zur Bereicherung der Wechselflor- und Staudenrabatten in ihre Überlegungen ein. (Auskunft: Emanuel Trueb, Leiter Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 38)
  • den Nutzungsplan/Linien- und Erschliessungsplan des Tiefbauamts betreffend Änderung der Bau-, Strassen- und Weglinien sowie des neuen öffentlichen Durchgangs von der Kleinhüningeranlage zur Dorfstrasse, inklusive der Baumfällungen, genehmigt. Geplant ist ein ca. drei Meter breiter, gut ausgeleuchteter Fussweg. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Liegenschaften werden über das Umgestaltungsprojekt separat informiert. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 69)
  • den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2016 der Schweizerischen Rheinhäfen genehmigt. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Revision des 12. Kapitels des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht und weiterer Bundesgesetze zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig wurden auch einige Anpassungen angeregt. Ziel der Gesetzesrevision ist es, die Attraktivität der Schweiz als bewährter und ausgezeichneter internationaler Schiedsplatz zu erhalten bzw. zu steigern. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Anpassungen der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen begrüsst. Durch die Erhöhung der Bürgschaftslimite wird den KMU eine zusätzliche Möglichkeit gegeben, kapitalintensive Finanzierungen, beispielsweise die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen, zu tätigen. (Auskunft: Samuel Hess, Geschäftsleitungsmitglied Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgesehenen Anpassung der Verordnung über die Berufsbildung sich der Stellungnahme der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK angeschlossen. Künftig sollen Personen, die nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung ablegen, Bundessubventionen beantragen können, sofern sie die Bedingungen dafür erfüllen. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.