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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat…

  • Dem Grossen Rat beantragt, die kantonale Gesetzesinitiative „Parkieren für alle Verkehrsteilnehmer“ für rechtlich zulässig zu erklären und sie ihm (dem Regierungsrat) zur Berichterstattung zu überweisen. Er möchte die Initiative auf ihre Kompatibilität zur regierungsrätlichen Stossrichtung für die zukünftige Parkplatzpolitik prüfen. (Auskunft: Martin Weibel, Leiter Verkehrstechnik, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 81 77)
  • dem Grossen Rat beantragt, die formulierte Gesetzesinitiative „Zämme fahre mir besser!“ für rechtlich zulässig zu erklären und sie dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. Er möchte die Anliegen der Initiative im Detail prüfen und gegebenenfalls einen Gegenvorschlag vorlegen. Die beiden Landgemeinden sollen dabei einbezogen werden. Der Regierungsrat begrüsst verschiedene Forderungen, andere wie insbesondere die Streichung der ÖV-Priorisierung, die von der Verfassung vorgegeben ist, werden allerdings als problematisch eingestuft. (Auskunft: Simon Kettner, Mobilität/Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.061 267 81 19)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Franziska Roth-Bräm, SP) betreffend „OeV-Verbindung nach Inzlingen“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat ist nach wie vor bereit, Hand zu bieten, um die OeV-Verbindung zwischen Inzlingen und Riehen zu verbessern. Er hat gemeinsam mit den Partnern auf Deutscher und Schweizer Seite verschiedene Varianten geprüft. Aufgrund der hohen Kosten ist eine Finanzierung jedoch nicht zustande gekommen. Für den Regierungsrat sind eine angemessene Kostenübernahme durch Deutschland und eine Attraktivitätssteigerung zugunsten der baselstädtischen Fahrgäste wichtige Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung an einer neuen Busverbindung nach Inzlingen. (Auskunft: Julia Harms-Thüshaus, Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 85 45)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Rolf von Aarburg, CVP) betreffend „Numerus clausus trotz Ärztemangel“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat hat in der Beantwortung dieses Anzugs in den Jahren 2012 und 2014 ausführlich über verschiedene Massnahmen gegen den Ärztemangel berichtet. Inzwischen sind diese auf kantonaler wie auch auf Bundesebene umgesetzt worden. Insbesondere läuft an der Universität Basel ein Programm zur Erhöhung der Ausbildungsplätze, das 2019 abgeschlossen sein wird. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
  • dem Grossen Rat die Entwidmung der Anteile des Kantons Basel-Stadt am Gesamteigentum der Liegenschaften Therapie Schulzentrum Münchenstein für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ehemalige Fachhochschule beider Basel in Muttenz vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen beantragt. Beide Liegenschaften werden künftig nicht mehr für staatliche Aufgaben des Kantons Basel-Stadt benötigt, sondern ausschliesslich durch den Kanton Basel-Landschaft. Dieser wird die Anteile dann auch erwerben. (Auskunft: Dr. Rolf Borner, Geschäftsleiter Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 28)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Verein „Aids-Hilfe beider Basel“ für die Jahre 2018 bis 2021 einen Staatsbeitrag von jährlich 428‘000 Franken (insgesamt 1,712 Millionen Franken) zu bewilligen. Die Aids-Hilfe beider Basel ist die einzige Institution, die im Kanton Basel-Stadt spezialisierte Präventionsarbeit zu HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten leistet. (Auskunft: Dr. Thomas Steffen, Leiter Medizinische Dienste und Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 45 25)
  • den Bedarf für einen Ausbildungsgang Pflege FH am Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt (BZG) anerkannt und das Erziehungsdepartement mit dem Aufbau eines entsprechenden Studiengangs beauftragt. In Zusammenarbeit mit der Berner Fachhochschule soll im Studienjahr 2017/2018 ein Studiengang Bachelor of Science in Pflege mit 20 Studierenden starten. Sie werden an der Fachhochschule Bern immatrikuliert sein, aber 60 bis 70 Prozent des Bachelorstudiums am BZG absolvieren. Vorgesehen sind in den Folgejahren ein Ausbau der Kapazität auf 30 Studierende sowie eine Verlegung der gesamten Ausbildung nach Basel. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • die Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt angepasst. Insbesondere wurde die elektronische Abrechnung der Restfinanzierung von Pflegeleistungen, welche ambulant oder in einem Pflegeheim an Einwohnende des Kantons erbracht werden, geregelt. (Auskunft: Dr. Peter Indra, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40) 
  • den Vertrag betreffend Eintragung der Liegenschaft Florastrasse 45 in Basel in das kantonale Denkmalverzeichnis genehmigt. Die Liegenschaft ist ein materielles Geschichtszeugnis und stellt wegen ihres architektonischen, baukünstlerischen und typologischen Wertes ein Baudenkmal im Sinne des Gesetzes über den Denkmalschutz dar. (Auskunft: Stephanie Ribaud, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 39)
  • die Jahresrechnung 2016 und die Bilanz per 31. Dezember 2016 des Swisslos-Sportfonds genehmigt. Die einzelnen Beiträge werden unter www.jfs.bs.ch/swisslos-sportfonds publiziert.
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung betreffend Nationaler Finanzausgleich 2018 (NFA) stichprobenweise geprüft und die Daten für plausibel befunden. Der Regierungsrat hat aber festgestellt, dass die Überdotation des Ressourcenausgleichs auf über 940 Millionen Franken weiter zugenommen hat. Er verlangt, dass die Verbesserungsvorschläge der politischen Arbeitsgruppe der Konferenz der Kantonsregierungen zur Optimierung des NFA umgesetzt werden. (Auskunft: Sven Michal, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassungen zu Verordnungen des Umweltrechts (Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018) grundsätzlich begrüsst. Schon seit längerem verlangt der Regierungsrat Änderungen zur Gewässerschutzverordnung. Aktuell ist es nicht zulässig, Kühlwasser in ein Gewässer einzuleiten, das mehr als 25 Grad warm ist. Neu sollen gewisse Erwärmungen zugelassen werden, sofern diese nach dem Stand der Technik nicht vermeidbar sind. Diese Bestimmung wird die Basler Pharmaunternehmen und das Universitätsspital Basel entlasten, die trotz Einsatz von Alternativen auch in Zukunft bei Hitzeperioden auf die Flusswasserkühlung angewiesen sind. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 23 20)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern gutgeheissen. Insbesondere begrüsst wird die Aufhebung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen, welche eine nicht unerhebliche administrative Hürde für Arbeitgeber darstellt, die  Personen aus dem Asylbereich anstellen wollen. (Auskunft: Renata Gäumann, Koordination Asyl- und Flüchtlingswesen, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 17 67)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung der Verordnung über die Militärversicherung an das aktualisierte Militärversicherungsgesetz begrüsst. Die Vorlage hat keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Kantone. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Totalrevision der Ordnungsbussenverordnung grundsätzlich begrüsst. Beantragt werden allerdings einige Anpassungen, zudem soll die revidierte Ordnungsbussenverordnung frühestens ein Jahr nach Vorliegen der definitiven neuen Fassung in Kraft gesetzt werden. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • 81 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 13 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • anstelle der zurückgetretenen Dr. Claudia Schultheiss für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Familienkommission gewählt:
    • Jacqueline Seiler
  • anstelle des zurückgetretenen Marco Fini für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Landwirtschaftskommission gewählt:
    • Dunja Leifels

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.