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Neues, einfaches Verfahren für kantonale Mitfinanzierung der Entfernung von Sprayereien

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Aktion Spray-Out fördert eine gepflegte Stadt, indem sie Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer finanziell dabei unterstützt, Liegenschaften rasch von Sprayereien zu reinigen. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung heute per 1. Januar 2017 angepasst. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt bis zu 80 Prozent der Reinigungskosten versprayter Liegenschaften. Mit der Verordnungsänderung wird für betroffene Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ein neues, einfaches Verfahren eingeführt.

Zum guten Eindruck einer Stadt und einer hohen Lebensqualität gehören Strassen ohne verschmierte Fassaden. Die Erfahrung zeigt, dass weitere unerwünschten Sprayereien ausbleiben, wenn verschmierte Fassaden unverzüglich gereinigt werden. Um Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer zu motivieren, ihre Liegenschaften möglichst rasch von Sprayereien zu reinigen, erliess der Regierungsrat 1994 die sogenannte Sprayereiverordnung. Sie hat sich grundsätzlich bewährt, doch stimmt die bisherige Verordnung nicht in allen Punkten mit der Praxis bei der Entfernung von Sprayereien überein.

Mit der nun angepassten Verordnung ändert sich das Verfahren der Aktion Spray-Out. Werden Hausbesitzerinnen oder Hausbesitzer auf Sprayereien an ihrer Liegenschaft aufmerksam, sollen sie diese rasch fachmännisch reinigen lassen. Sie entscheiden, welchen Malerbetrieb oder Steinbearbeiter sie damit beauftragen. Sobald die Abrechnung des Betriebs vorliegt, können die Hausbesitzerinnen oder Hausbesitzer innert eines Monats bis zu 80 Prozent ihrer Ausgaben vom Tiefbauamt zurückfordern. Das dafür notwendige Gesuch lässt sich online unter www.tiefbauamt.bs.ch/spray-out einreichen. Gesuchsformulare sind auch bei der Sauberkeitshotline 061 385 15 15 erhältlich. Beizulegen sind dem Gesuch neben der Abrechnung Bilder der Liegenschaft vor und nach der Reinigung. Wurde die Reinigung nicht fachgerecht oder zu einem überrissenen Preis ausgeführt, behält sich das Tiefbauamt vor, Gesuche abzulehnen. Das neue Verfahren gewährleistet, dass jeder Betrieb von der Aktion berücksichtigt werden kann und entspricht vergaberechtlichen Vorgaben.

Bei einem kleinen Sprayschaden bezahlen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer einen Kostenbeitrag von 100 Franken an die Reinigung und der Kanton übernimmt die übrigen Kosten bis zu einer Höhe von 500 Franken. Bei einem grösseren Sprayschaden von über 500 Franken erstattet der Kanton 80 Prozent der Reinigungskosten. Die maximale Unterstützung für die Reinigung einer Liegenschaft beträgt 4‘000 Franken. Sind mehrere Liegenschaften betroffen, beträgt die maximale Unterstützung 8‘000 Franken. Insgesamt sind für die Säuberung privater Liegenschaften im Rahmen der Spray-Out-Aktion pro Jahr 250'000 Franken vorgesehen.

Für die Entfernung von Sprayereien an öffentlichen Gebäuden ist weiterhin die Fachstelle Spray-Ex der Stadtreinigung zuständig. Wenn immer möglich entfernt sie gemeldete Sprayereien innert 48 Stunden. Meldungen über versprayte oder verschmutzte Fassaden nimmt sie gerne über die Sauberkeitshotline 061 385 15 15 entgegen.

Weitere Auskünfte

Peter Schär, Tel. 061 385 14 10 Leiter Stadtreinigung Bau- und Verkehrsdepartement