Regierungsrat nimmt Stellung zu Mieter- und Wohnschutzinitiativen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat Stellung genommen zu drei Volksinitiativen, die vom Basler Mieterinnen- und Mieterverband eingereicht wurden. Dem Grossen Rat wird beantragt, diese dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen.
Kantonale Volksinitiative „Mieterschutz am Gericht (JA zu bezahlbaren Mietgerichtsverfahren)“.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, diese Initiative mit zwei unumgänglichen Ergänzungen zu versehen und für rechtlich zulässig zu erklären sowie die Initiative ihm (dem Regierungsrat) zur Berichterstattung zu überweisen. Bei den Ergänzungen handelt es sich um die Unterbringung des formulierten Begehrens in einem anderen Gesetz als in der Initiative vorgeschlagen und um die Aufnahme einer Übergangsbestimmung im Sinne der Rechtssicherheit.
Kantonale Volksinitiative (Verfassungsinitiative) „Wohnen ohne Angst vor Vertreibung. Ja zu mehr Rücksicht auf ältere Mietparteien (Wohnschutzinitiative)“.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, diese Initiative für teilweise rechtlich zulässig zu erklären und die Initiative ihm (dem Regierungsrat) zur Berichterstattung zu überweisen. Der Initiativtext suggeriert, dass der Kanton befugt ist, im Bereich des Kündigungsschutzes zu legiferieren, was ihm aber gerade nicht möglich ist. Der Initiativetext muss deshalb entsprechend angepasst werden.
Kantonale Volksinitiative „Mieterschutz beim Einzug (JA zu bezahlbaren Neumieten)“.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, diese Initiative für rechtlich zulässig zu erklären und die Initiative ihm (dem Regierungsrat) zur Berichterstattung zu überweisen. Insbesondere soll über die Erfahrungen aus Kantonen, in denen die Formularpflicht bereits besteht, berichtet werden.