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Sicheres Wohnen im Alter und neue Mietzinspolitik bei Sanierungen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Gemeinsame Medienmitteilung des Regierungsrates Basel-Stadt und der Pensionskasse Basel-Stadt -- Das Finanzdepartement und die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) gehen neue Wege in der Mietzinspolitik: Sie lancieren gemeinsam über Immobilien Basel-Stadt ein wegweisendes Modell für „Sicheres Wohnen im Alter“ und ergänzen die Mietszinspolitik bei Sanierungen.

„Sicheres Wohnen im Alter“
Für alle Mieterinnen und Mieter von Immobilien Basel-Stadt (Wohnungen im Finanzvermögen des Kantons Basel-Stadt oder der PKBS), die das Alter von 65 Jahren erreicht haben, gilt ab 1. Juli 2017 folgendes Angebot: sie können in eine kleinere Wohnung aus dem Liegenschafts-Portfolio von Immobilien Basel-Stadt umziehen und ihren Mietzins reduzieren. Dabei profitieren sie von der eingesparten Fläche und vom tiefen Mietzins ihrer jetzigen Wohnung. Das Angebot setzt voraus, dass die neue Wohnung eine mindestens 10% kleinere Mietfläche gegenüber der bisherigen Wohnung aufweist. Es zeigt sich in der Praxis, dass ältere Personen mit langjährigen Mietverträgen aufgrund des historisch tiefen Referenzzinssatzes von aktuell 1.75% oft eine sehr günstige monatliche Miete bezahlen. Bei den Liegenschaften im Finanzvermögen des Kantons Basel-Stadt und für die Mietwohnungen der Pensionskasse Basel-Stadt wurden die Referenzzinssatzsenkungen (früher Hypothekarzinssatzsenkungen) seit Jahrzehnten gemäss Mietrecht kontinuierlich an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben. Dies führte in einigen Fällen dazu, dass ältere Personen, die ihre langjährige Mietwohnung verlassen möchten oder müssen z.B. wegen fehlendem Lift, fehlender Barrierefreiheit, Totalsanierung oder weil sie eine kleinere Wohnung bevorzugen, dies nur schwierig umsetzen können. In der Regel lassen sich im heutigen Marktumfeld wenig vergleichbare Wohnungen finden, die sich in ihrem gewohnten Mietzinsbereich bewegen. Auch kleinere Mietwohnungen sind oft teurer, als die aktuellen Mietzinsen, welche ältere Bewohner für ihre langjährige Wohnung bezahlen. Immobilien Basel-Stadt setzt mit dem neuen Modell „Sicheres Wohnen im Alter“ einen Anreiz, um dieser Situation entgegenzuwirken. Das Angebot ist vorerst auf drei Jahre befristet. Für Mieterinnen und Mieter, die während der drei Jahre vom Angebot Gebrauch machen, sind die Konditionen bei konkreter Inanspruchnahme des Angebots für das neue Mietverhältnis unbefristet gültig. Mit dem Modell „Sicheres Wohnen im Alter“ können ältere Mieterinnen und Mieter in eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohnung umziehen. Es bietet den zusätzlichen Vorteil, dass die leer werdenden grösseren Wohnungen wieder an Familien vermietet werden können.

Veränderte Mietzinspolitik bei Sanierungen
Bei Sanierungen, die aufgrund der Eingriffstiefe nicht bewohnt durchgeführt werden können, wird die Kündigung der Mietverhältnisse notwendig. Kündigungen von Mietverhältnissen aufgrund von Sanierungen werden nur selten ausgesprochen und nur dann, wenn sie unumgänglich sind. Es ist die bewährte Praxis von Immobilien Basel-Stadt, dass sie ihre Mieterinnen und Mieter in dieser meist schwierigen Situation mit Begleitmassnahmen unterstützt, welche deutlich über die üblichen Massnahmen von privaten Eigentümern hinausgehen:

  • Verlängerung der Kündigungsfrist seitens Eigentümer von 3 Monaten auf 18 Monate
  • Beratung und aktive Unterstützung aller Betroffenen bei der Suche nach neuen Wohnungen
  • Priorität der Betroffenen bei Bewerbungen auf Wohnungen von Immobilien Basel-Stadt
  • Verkürzung der mieterseitigen Kündigungsfrist von 3 Monaten auf 14 Tage zur Ermöglichung eines schnellen Wechsels in eine neue Wohnung.

Trotz dieser Begleitmassnahmen sind Kündigungen aufgrund von Sanierungen für einen Teil der Mieterinnen und Mieter eine sehr hohe Belastung und der Wunsch, wieder in die Liegenschaft zurückzukehren, ist bei vielen vorhanden. Deshalb wird Immobilien Basel-Stadt den Mieterinnen und Mietern künftig folgendes Angebot zu machen: Bei Sanierungen, die aufgrund der Eingriffstiefe unbewohnt durchgeführt werden müssen, wird den Mieterinnen und Mietern angeboten, nach der Sanierung zu denselben Konditionen in die Liegenschaft zurückzukehren, wie wenn die Sanierung bewohnt durchgeführt werden würde. Während der Sanierungsarbeiten müssen die Wohnungen unbewohnt sein und entsprechend entfällt der Mietzins. Nach dem Neubezug der Wohnung gelten dieselben Mietzinskonditionen wie bei einer Sanierung im bewohnten Zustand (Überwälzung der Sanierungskosten gemäss Mietrecht). Es steht den Mieterinnen und Mietern frei, dieses Angebot anzunehmen oder – wie bis anhin – in eine neue Wohnung zu ziehen.

Der Regierungsrat und die PKBS sind davon überzeugt, dass die beiden Angebote einerseits eine deutliche Entlastung der Mieterinnen und Mieter im Falle von Sanierungen im unbewohnten Zustand bringen werden und andererseits vielen älteren Mieterinnen und Mietern verbesserte Voraussetzungen zum bedürfnisgerechten Wechsel ihrer Wohnungen bieten werden.

Weitere Auskünfte

Immobilien Basel-Stadt Dr. Rolf Borner, Telefon 061 267 99 15 Geschäftsleiter Pensionskasse Basel-Stadt Susanne Jeger, Telefon 061 267 86 95 Vorsitzende der Geschäftsleitung